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Bäcker zu Schadensersatz verurteilt

Backwaren durch Wespenfraß im Genusswert gemindert

Norddeutschland (dp) Bei Kontrollen auf einem Wochenmarkt in Norddeutschland wurden Wespen auf dem Kuchen und von Wespen angefressene Amerikaner im Tresen eines Bäckereiverkaufswagens festgestellt. Gegen den Inhaber wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.300 € wegen des Inverkehrbringens von im Genusswert geminderten Lebensmitteln verhängt.

Im Sommer des Jahres 2002 kontrollierte der Lebensmittelkontrolleur die Verkaufsstände und – wagen auf dem Wochenmarkt. Dabei stellte er in einem Bäckereiverkaufswagen etliche Wespen fest. Die Insekten liefen auf verschiedenen Backwaren herum und fraßen den Zuckerguss von den Amerikanern und die Zuckergussstreifen von dem Streuselkuchen. Beim Versuch, die Sache im Gespräch zu regeln und betriebseigene Maßnahmen zur Minimierung des Problems zu erreichen, kam der Inhaber hinzu. Dieser ließ sich auf ein auf Sachebene basierendes Gespräch nicht ein und erklärte erregt, dass es diese Insekten bereits seit Jahrtausenden gäbe und man dagegen nichts machen könne.

Gegen den Lebensmittelunternehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Inverkehrbringens von im Genusswert mehr als unerheblich geminderten Backwaren eingeleitet. Mit dem Bußgeldbescheid der Lebensmittelüber-wachungsbehörde wurde gegen den Bäcker eine Geldbuße in Höhe von 1.300 € festgesetzt. Neben den vom Lebensmittelkontrolleur vor Ort aufgenommenen Lichtbildern wurde zusätzlich ein Kurzgutachten eines Biologen als Beweismittel herangezogen. Danach belaufen und bearbeiten Wespen mit ihren Mundwerkzeugen sowohl lebende als auch tote pflanzliche und tierische Organismen – also auch Aas – zur Nahrungsaufnahme. Dabei würden Keime aller Art an der Oberfläche des Insekts (Chitinpanzer, Haare und Borsten) haften bleiben.

Diese Mikroorganismen würden auf von den Wespen belaufenen und bearbeiteten Lebensmitteln übertragen. Aus diesem Grund sei das häufige bzw. starke Auftreten von Wespen auf Lebensmitteln als ekelerregend einzustufen. Im Übrigen, so im Kurzgutachten weiter, sei es nicht ungewöhnlich, dass Wespen in Hohlräume der Backwaren kriechen. Daher könne sich darüber hinaus eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher durch Wespenstiche in den Rachen ergeben, wenn eines der Insekten beim Verzehr solcher Backwaren in der Mund gelänge. Da das im Bereich des Wespenstiches befindliche Gewebe stark anschwillt, könne ein Ersticken der gestochenen Person nicht ausgeschlossen werden.

Der Bußgeldbescheid wurde rechtskräftig und das Verfahren mit der Zahlung der Geldbuße abgeschlossen.

 

Das Hygiene-Netzwerk stellt sich vor:
Firma Egon Kulms Ing.

Was tun gegen Wespen in der Verkaufstheke?

Jedes Jahr wieder sieht man in den Warenauslagen,
z.B. beim Bäcker, das gleiche Bild:
Unzählige Wespen bevölkern die Lebensmittel und schaffen wirtschaftliche und gesundheitliche Probleme. Derart befallene Lebensmittel dürfen nicht mehr zum Verkauf angeboten werden, was für den Gewerbetreibenden hohen wirtschaftlichen Schaden bedeuten kann.
Schaden können aber nicht nur Wespen sondern auch andere Insekten, wie Fliegen oder Obst-und Essigfliegen, anrichten. Sie alle sind gefährliche Keimüberträger und schaffen hygienische Probleme.

Lange Zeit wurde vergeblich nach einer sauberen, effektiven Lösung für das Problem „Insekten im Thekenbereich“ gesucht.

Hier soll nun mit einem neuen Typ Insektenvernichter Abhilfe geschaffen werden. Dieses Gerät ist speziell für den Einsatz in Warenauslagen konzipiert. Für den Kunden nicht sichtbar, werden die Insekten angezogen durch UV-Grünlicht, von der Ware ins Gerät gelockt und dort an einer Klebefolie getötet. Lautlos und dezent! Unverzichtbar für jeden Betrieb, wo nicht nur wirtschaftlich sondern auch hygienisch einwandfrei gearbeitet wird.

Die im letzten Jahr erfolgten Einsätze haben die hohe Wirksamkeit bestätigt und die positive Resonanz der Kunden hat die Fa. Kulms veranlasst, das Gerät weiter zu optimieren, so dass es zukünftig in jeder Theke eingesetzt werden kann und sollte.

Bitte informieren Sie sich unter www.kulms.com

Egon Kulms Ing.
Handel und Vertrieb
D-37632 Escherhausen

Telefon: +49 5534 94014
Telefax: +49 5534 94015
E-Mail: info@kulms.com
Internet: www.kulms.com