Hygiene-Smileys nun auch in Frankreich

Hygiene-Smiley Bewertungin Frankreich. Jetzt bekommt der Hygiene- & HACCP Status der Betriebe eine öffentliche Bewertung.Nun hat auch Frankreich den Willen der Verbraucher nach mehr Transparenz umgesetzt und präsentiert die Kontroll-Ergebnisse der staatlichen Lebensmittelüberwachung auf der Website www.alim-confiance.gouv.fr >>>.
Ähnlich wie bisher in NRW können die Ergebnisse auch mittels einer App mobil angesehen werden. Bewertet mit dem neuen Hygiene-Smiley werden alle Lebensmittelbetriebe, unabhängig von der Branche und ihrer Betriebsgröße.
Ziel dieser neuen französischen Verordnung ist die Schaffung von mehr Transparenz für den Verbraucher, die Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Lebensmittelwirtschaft sowie eine Verbesserung der Hygiene in den Betrieben.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist insbesondere über das Internet vorgesehen, der Betriebsinhaber kann die Ergebnisse jedoch auch in seinem Betrieb aushängen / veröffentlichen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt in Form einer Gesamtbewertung des Kontrollergebnisses mittels einer „Smiley-Bewertung“.

Über eine Landkarte bzw. über die Betriebs-Spezifikationen (Bäckerei, Metzgerei, Restaurant…) können die einzelnen Ergebnisse abgerufen werden.

Übersicht Hygiene-Smiley in Frankreich. So sieht das Bewertungsportal aus.
Es existieren vier Beurteilungsstufen:

So sehen die 4 Bewertungsstufen des Hygiene-Smileys in Frankreich aus

 

Wie funktioniert das französische „Smiley-System“:

Die detaillierten Berichte der Lebensmittelüberwachung werden nicht veröffentlicht, sondern ausschließlich die dargestellten „Smiley-Bewertungen“ (ähnlich der Hygieneampel >>> in NRW – auch dort werden nur die Punkte, jedoch nicht die einzelnen Mängel veröffentlicht).

Schwerpunkt der Bewertung durch die Lebensmittelüberwachung ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene, Sauberkeit, Eigenkontrollen, Kühlkette.

Die Häufigkeit der Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung erfolgt in Frankreich risikobasiert. Dies hängt von der jeweiligen Risikoeinstufung des Betriebes ab sowie von den Ergebnissen der letzten Kontrollen. Die Risikobewertung ist eine europäische Vorgabe aus der Verordnung 882/2004 und wird in Deutschland über die AVV Rüb umgesetzt in der auch die Betriebe in 9 verschiedene Risikoklassen eingestuft werden. Dies bedeutet, sehr hohes Risiko (Stufe 1) – Kontrolle täglich bis wöchentlich, sehr geringes Risiko (Stufe 9) – Kontrolle alle 3-5 Jahre).

Im Gegensatz zu den Regelungen in NRW und NS kann in Frankreich eine Nachkontrolle zur Korrektur eines Ergebnisses durch den Lebensmittelunternehmer nicht eingefordert werden (in NRW sieht das KTG vor, dass eine Nachkontrolle auf Anforderung des Unternehmers innerhalb von 6 Wochen geschehen muss).

Die „Smiley-Bewertung“ durch die Lebensmittelüberwachung bleibt grundsätzlich ein Jahr im Internet veröffentlicht. (in Deutschland erfolgt derzeit keine Veröffentlichung im Internet).

Die „Smiley-Bewertung“ kann zusätzlich vom Lebensmittelunternehmer z. B. im Verkaufsraum ausgehängt werden. Dies ist allerdings nicht verpflichtend, da die Informationen im Internet zugänglich sind. (Auch bei der Hygieneampel-Regelung in NRW und NS erhalten die Unternehmer DIN A 4 Urkunden / Aufkleber, die Sie in ihrem Betrieb aufhängen können. Verpflichtend ist dies in NRW erst ab 03/2020).  

Nun gibt es in Europa bereits 10 Länder in denen die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht werden:

  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Irland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Niederlande

Außerhalb Europas gibt es eine ähnliche Transparentmachung in:

  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • China

Hygiene-Smiley & Hygieneampel: Wie geht es hier weiter?

Der Druck auf Deutschland wird hier immer größer, nachdem nun das nach Deutschland wichtigste Land in Europa, Frankreich, nun die neue „Smiley-Bewertung“ der Lebensmittelbetriebe eingeführt hat.
Eine bessere Information und höhere Transparenz für den Verbraucher in Bezug auf die Stärkung des Vertrauens in die Lebensmittelwirtschaft ist eindeutiger politischer Wille in Europa.
Auch die deutsche Regierung hatte in ihrem seinerzeitigen Koalitionsvertrag dies so verankert, bis heute jedoch noch nicht umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob hier nach der Bundestagwahl wieder entsprechender Druck aufkommt und die Hygieneampel nun endlich bundesweit umgesetzt wird.
Es kann davon ausgegangen werden, dass nun weitere Länder in der EU ähnliche Systeme einführen werden.
Die im Frühjahr 2017 verabschiedete neue EU-Kontrollverordnung, die in vollem Umfang Ende 2019 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein muss, sieht Regelungen für solche Transparenzsysteme vor.

Fazit:
Hygieneampel – Hygiene-Smiley – er wird in absehbarer Zeit auch bundesweit in Deutschland kommen. Bereiten Sie sich vor!
Wir bieten Ihnen Hygiene Checks >>> in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Auswertungen sind denen der behördlichen Kontrollen angelehnt.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Übrigens hier erhalten Sie einen kostenlosen 250 Seiten starken Praxisleitfaden: das Hygieneampel E-Book >>> als Leitfaden für die Umsetzung der HACCP-Anforderungen zum Kontrollgesetz (Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz - KTG).

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