Rechtswidrige Kontrollgebühren

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: rechtswidrige KontrollgebührenIn Niedersachen werden die Konsequenten aus der Gerichtsentscheidung gezogen.

Hannover: Nachdem es zu einem Urteil zu Gebühren für Routinekontrollen im Futtermittelbereich kam, muss das Bundesland Niedersachsen einer Neufassung der Verordnung und einer Rückzahlung von sieben Millionen Euro nachkommen.
Dies sollte andere Bundesländer, die Gebühren für Regelkontrollen im Auge haben, darauf hinweisen, wie man es besser nicht machen sollte. Die Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg ist, dass Hannover nun eine Neuverordnung der Gebühren für Futtermittelkontrollen erstellen muss. Außerdem muss laut niedersächsischem Agrarministerium eine Gebührenrückzahlung von 7,1 Millionen Euro erfolgen. Ende letzten Jahres entschied das OVG, dass die Höhe der Pauschalgebühren sowie die Struktur der Regelungen in Niedersachsen den Gleichsatz "Die Neuregelung wird dem Urteil entsprechen" (lz 02-18) verletzten würden, so die Ministeriumssprecherin.

In Planung steht nun eine Rückerstattung der Gebühren der noch nicht bestandskräftigen Bescheide. Desweiteren wird über eine Reduzierung der Gebührenhöhen und über eine stärkere Berücksichtigung der Anregungen der Wirtschaft diskutiert. Somit werden nach der rückwirkenden Änderung der betroffenen Gebührentatbestände neue Gebührenbescheide erstellt.
Hermann-Josef Baaken von Deutschen Verband Tiernahrung steht ebenfalls für dieses Vorgehen ein. Er sagt, dass sie die geplante Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange begrüßen und neue Vorschläge einzubringen versuchen.
Bei den niedersächsischen Gebühren für Routinekontrollen im Lebensmittelbereich stehen auch noch Diskussionen offen: Die Rechtsmittel hierfür sind beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

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