Allergenkennzeichnung

Intergastra 2016: Das Hygiene-Netzwerk lädt ein

Hygiene-Kompetenzteam auf der IntergastraMit dem modernen Standkonzept setzt das Hygiene-Netzwerk in diesem Jahr neue Maßstäbe. Während der 5 Messetage präsentiert sich das Kompetenzteam aus den Bereichen Hygiene, Schädlingsbekämpfung, Gastronomieausstattung, Software und Beratung auf der Intergastra.
Neben dem Messeprogramm lädt das Hygiene-Netzwerk zusätzlich noch zu einem Messeabend ein, an dem aktuelle Projekte und Kundenanfragen besprochen werden können.

Allergie vs. Unverträglichkeit! Wo ist der Unterschied?

Allergie vs. Unverträglichkeit! Wo ist der Unterschied? ©aoife macSpätestens seit der Einführung der LMIV sind Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auch in der Gastronomie Thema. Diskussionen, ob diese „EU-Schikane“ wirklich nötig sei, entstanden. Allergien und Intoleranzen sind, obwohl im Sprachgebrauch synonym verwendet, völlig verschieden. Erfahren Sie, wo tatsächlich die Unterschiede liegen und warum die Allergenkennzeichnung doch kein Unsinn ist!

Profis der Branche: Peter Heuser im Gespräch (Küchenleiter der Fortbildungsakademie FV.NRW)

Landesfinanzverwaltung im Bereich Hygiene gut aufgestellt. Peter Heuser Küchenleiter im Gespräch.Spannende Aufgaben, täglich neue Herausforderungen und ein hohes Qualitätsdenken in der Produktion bietet die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung des Landes NRW. Diese ist die interne Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung, die im Auftrag des Finanzministeriums Fortbildungen durchführt. Die Auslastung beträgt nahezu 100%. Verantwortlicher Leiter ist Küchenchef Peter Heuser, der neben der Produktion und Speisenplangestaltung auch das Hygienemanagement und den Einkauf verwaltet."Hygiene ist für mich selbstverständlich", mit diesem Leitsatz werden alle Anforderungen an Hygiene und Eigenkontrolle vorbildlich umgesetzt.

FAQ zur Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) - Allergenkennzeichnung

Richtige Kennzeichnung der Allergene. Fragen und AntwortenWichtige Fragen und Antworten zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema LMIV. Warum ist eine schriftliche Kennzeichnung sicherer? Welche Herausforderung stellt das Allergenmanagement dar? Ist eine Generalklausel im Sinne von "Kann Spuren von ... enthalten." ausreichend? Ihr Betrieb wird von einem Caterer beliefert. Was ist zu beachten? Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für das Frühstücksbuffet? Wie häufig müssen die Unterlagen zur Allergen-Kennzeichnung überarbeitet werden? ...

Fisch im Wein – als Allergen zu kennzeichnen?

Fisch im Wein kennzeichnnen?Wein kann Fisch oder andere Eiweißprodukte enthalten. Sie werden verwendet, um bei der Weinherstellung unerwünschte Trübstoffe zu entfernen. Fraglich ist nun, ob die eingesetzten tierischen Stoffe als Allergene im Sinne der LMIV gekennzeichnet werden müssen, da diese evtl. Allergien auslösen können. Antworten dazu gibt es hier...

METRO Cash & Carry unterstützt Kunden bei Umsetzung der LMIV

Metro und Hygiene-Netzwerk: Zwei starke PartnerMETRO Cash & Carry Deutschland hat für seine Kunden ein umfangreiches Paket zur Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aufgesetzt. Mit neuen Info-Materialien und persönlicher Beratung durch METRO-Mitarbeiter sowie externe Experten können sich Kunden des Großhandelsunternehmens über Inhaltsstoffe informieren, eigene Unterlagen entwickeln und pflegen sowie individuelle Fragen klären. Damit schafft die METRO Transparenz über ihr Sortiment und bietet einen exklusiven Service für Gastronomen und Großküchenbetreiber.

Allergenkennzeichnung konsequent umsetzen

Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat an den Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk appelliert, die seit Dezember 2014 gültigen Neu­regelungen zur Allergenkennzeichnung konsequent umzusetzen.„Nur verlässliche Informationen über Inhaltsstoffe ermöglichen es Allergikern, Lebensmittel bedenkenlos zu kaufen..."

Kontrollen der Verbraucherzentralen zur Allergenkennzeichnung

Allergenkennzeichnung-Umsetzung ist gefragtBei Kontrollen der Verbraucherzentralen in Fastfood-Restaurants wurde eine mangelhafte Umsetzung der Allergenkennzeichnung festgestellt: Die Kontrollen zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung ergaben, dass nur knapp jeder fünfte Betreiber eines Schnellrestaurants die seit dem 13.12.2014 gültige Informationspflicht zu allergenen Stoffen in losen Lebensmitteln ernst nimmt. Hier jetzt von der Juni-Sonderaktion profitieren und sich optimal vorbereiten...

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