Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 4

Fehlerhafte Kassenaufzeichnungen führen bei Betriebsprüfungen schnell zu Hinzuschätzungen und beträchtlichen Steuernachzahlungen. Dass gerade die Gastro-Branche, die viel mit Bargeld hantiert,  bei den Prüfern besonders beliebt ist, zeigt der Anstieg derartiger Schätzungen in den letzten Jahren.

In den letzten drei Ausgaben des Hygiene-Newsletters haben wir Ihnen bereits acht der 10 häufigsten Fehler in der Kassenführung vorgestellt.

1. Fehlende zeitnahe Führung des Kassenbuchs
2. Kasse wird nur auf dem Papier geführt
3. Eine Kasse kann nie negativ werden
4. Fehlende Kartenzahlungsaustragung
5. Abweichungen zwischen Bankeinzahlungen und Kassenentnahme
6. Einzahlungen mit Geldbomben
7. Keine Erfassung der Umsätze nach Steuersätzen
8. Getrennte Erfassung der Frühstücksumsätze fehlt

Komplettiert wird unsere persönliche Top Ten der Stolperfallen mit:

9. Gutscheine wurden falsch ausgebucht
Gutscheine sind auch in der Gastronomie beliebt, denn sie bieten eine gute Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen, ohne in dem Moment sofort eine Leistung erbringen zu müssen. Beim Verkauf von Gutscheinen wird Geld in der Kasse eingenommen. Der Verkauf von Gutscheinen darf jedoch nicht als Umsatzerlös erfasst werden, sondern muss über erhaltene Anzahlungen verbucht werden. Erst wenn der Gutschein dann später eingelöst wird, ist dies als Umsatzerlös zu buchen. Das darf jedoch keine Erhöhung des Kassenbestandes nach sich ziehen, denn dieser ändert sich bei der Einlösung eines Gutscheines gar nicht.

10. Übernachtungseinnahmen wurden nicht separat aufgezeichnet
Wenn Gastzahlungen für Übernachtungen in einer Summe in der Kasse erfasst werden, müssen sie in einer separaten Rechnung oder einem anderen Beleg einzeln aufgegliedert werden. Diese Beleg sind aufzubewahren, damit man bei einer Prüfung auch in fünf Jahren noch nachweisen kann, wie sich die Einnahme damals zusammengesetzt hat.

Empfehlung
Weist die Kassenführung Mängel auf, ist eine Steuernachzahlung im Ergebnis einer Betriebsprüfung so gut wie sicher. Die Kassenführung ist einer der wichtigsten Bestandteile der ETL ADHOGA–Buchhaltung. Mit „ETAXbeleg“ ermöglicht Ihnen ETL ADHOGA die Archivierung Ihres Kassenbuchs in elektronischer Form und mit dem „ETL PISA-Unternehmerportal“ haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihr Kassenbuch und Ihre Belege.

Die häufigsten Kassenfehler - Hygiene-Netzwerk NewsEva Spindler,  ETL ADHOGA-Verbund aus Gera, spezialisiert auf die Beratung von Hotels und Gaststätten

Kontakt:
ETL ADHOGA Gera
adhoga-gera@etl.de
www.etl-adhoga.de
Tel: 0365/826580
 

Weitere Tipps finden Sie hier:

Hier finden Sie Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 1 >>>

Hier finden Sie Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 2 >>>

Hier finden Sie Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 3 >>>

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