Farbige Berufskleidung unzulässig - vorbei die Zeiten farbiger Berufskleidung?
Mit dem aktuellen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) vom 23.05.2015 ist es bald vorbei mit Berufskleidung in modischen Trendfarben. Laut den zuständigen Richtern verstoße farbige Arbeitskleidung gegen die europäische Lebensmittelhygiene-Verordnung... Somit könnte dies auch bald Auswirkungen auf die Gastronomie-Branche und alle weiteren Bereiche der lebensmittelproduzierenden Berufsparten haben.