Überwachung von Legehennenbetrieben

Der Bundesrat stimmte am 11.07.2014 dem Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes zu. Mit der Novelle soll insbesondere die Überwachung der Legehennenhaltung durch Änderungen der Regeln zur Vergabe von Kennnummern für die betreffenden Betriebe erleichtert werden. Zwar dürfen einem Halter auch künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kennnummern zugeteilt werden, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt.
Neu ist aber, dass zur gleichen Zeit pro Stall lediglich eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden darf. Zudem darf der Betriebsinhaber eine andere als die bisher verwendete Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier nur verwenden, wenn er der zuständigen Behörde den Wechsel des Haltungssystems vor der Umstellung schriftlich oder elektronisch zeitnah anzeigt. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass für die Behörden eine Überbelegung der Ställe leichter festzustellen ist.
Die Anpassungen bei den Vorschriften zur Etikettierung von Rindfleisch wurden durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig ─ bei dieser waren zwei Verordnungen durch eine Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt worden.
Quelle • Top agrar vom 15.07.2014

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