Sauerstoff-Fleisch - Gericht fordert Kennzeichnung

Ein Supermarkt-Betreiber hat im Februar eine juristische Niederlage erlitten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies die Klage des Geschäftsmanns gegen die vom Landkreis auferlegte Kennzeichnungspflicht für mit Sauerstoff behandeltes Frischfleisch zurück.

Urteil: Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Supermarkt-Betreibers aus dem Nordkreis zurückgewiesen. Mit Sauerstoff behandeltes Fleisch muss gekennzeichnet werden. Zum ersten Mal hat damit bundesweit ein Gericht entschieden, dass auf diese Weise behandeltes Fleisch gekennzeichnet werden muss. „Das Verfahren der Behandlung mit Sauerstoff ist zugelassen, weit verbreitet und unbedenklich. Es sorgt lediglich dafür, dass die natürliche Verblassung des Fleischs drei bis vier Tage später einsetzt. Die Qualität der übrigen Ware gleichen Frischgrads ist jedoch nicht schlechter.“ Die vorsitzende Richterin erklärte, dass es hier nicht um Gammelfleisch oder Dioxinbelastung geht, es müsse in diesem konkreten Fall geklärt werden, ob die Gesetze eine Kennzeichnung vorschreiben. Das bestritt der Rechtsanwalt des Klägers, und nahm wie folgt Stellung: „Es geht immer noch um Frischfleisch, nicht um eine Fleischzubereitung“. Der Ware werde außer Sauerstoff kein zusätzlicher Stoff beigemengt. Allerdings sei er offen für eine einvernehmliche Regelung mit der zuständigen Behörde. Dazu kam es nicht: Die Parteien einigten sich nicht auf eine Formulierung für die Kennzeichnung. Das Gericht entschied – und bestätigte die Position der Überwachungsbehörde „Die Kunden kaufen Fleisch nach dem Aussehen. Wenn das behandelte Fleisch frischer wirkt als das unbehandelte, könnte es zu einer Irreführung der Verbraucher kommen“, so die Richterin. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, dürfte es Konsequenzen für den gesamten Einzelhandel haben. Bis dahin könnte  
noch Zeit vergehen. Anwalt G.: „Wir werden das Urteil genau prüfen, aber ich denke schon an Berufung.“
Quelle: http://www.aller-zeitung.de/newsroom/topthema/art3437754448