Verbraucherinformationsgesetz

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Neuer Eilentscheid stoppt Portal Topf-Secret von Foodwatch - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieIn einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...

Dschungel-Camp bald auch auf unseren Tellern – Insekten - Ekel-Food oder Nahrung der Zukunft? - Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk

Hygieneschulunge-Lebensmittelschulung: Nahrung aus Insekten. Passt das mit den Hygieneanforderungen zusammen?Nahrung aus Insekten boomt. Burger aus Mehlwürmern, Heuschrecken und Larven am Spieß, das ist in vielen Ländern, hauptsächlich auch in Asien schon längst Alltag. In Europa ist dies jedoch noch ein relativ neuer Trend. Wo geht die Reise hin und wie verhält es sich lebensmittelrechtlich?

5 praktische Tipps zur richtigen Hygiene im Betrieb - wichtig für die Hygieneampel-Bewertung

5 Tipps zur richtigen Hygiene und HACCP in der GastronomieWas müssen Unternehmen im Gastgewerbe, Lebensmittelbetriebe  und Gewerbetreibende zum Hygieneampel-Gesetz beachten? Für den Gewerbetreibenden gilt äußerste Aufmerksamkeit. Es sollte keinerlei Zeit vergeudet werden und sich schnellstmöglich für die kommende amtliche Betriebskontrolle in Stellung gebracht werden. Hier finden Sie die Tipps dazu.

Hygieneampel – seit 22.03.2017 in Kraft – jetzt wird es ernst!!

Hygieneampel und die optimale Vorbereitung für Ihren BetriebHygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...

Neuer Anlauf zur Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen in 2017

Kontrollbaromter zum Hygienetransparenzgesetz und der HygieneampelInternetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.

Hygiene-Smiley in Berlin: Pankow gibt nicht auf

Hygiene-Smiley mit öffentlicher BekanntmachungDie Verantwortlichen in Bereich Lebensmittelhygiene in Pankow sind weiterhin Vorreiter in Sachen Hygiene-Smiley und Internetveröffentlichung. Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen. Somit könnte weiterhin mit dem Hygiene-Smiley in Berlin bewertet werden. Hier weiterlesen...

Lebensmittelinformations-Verordnung: Bundesrat verabschiedet Allergen-Kennzeichnung

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt.
Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden.
Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft - neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten - ausgeweitet.

Kennzeichnung allergener Stoffe bei loser Ware – Neuer Entwurf für Durchführungsvorschriften zur LMIV

Allergene und Kennzeichnung - die Allergen-Fibel berät Sie und Ihre GästeEs gibt eine ganz aktuelle Info zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung. Das zuständige Bundesministerium hat am 13.11.2014 einen 2. Entwurf zur Durchführung der Lebensmittel-Informations-Verordnung  (LMIV) veröffentlicht.  Hierin sind wesentliche Veränderungen zum 1. Entwurf vom Juni zu finden. Informationen und die Einschätzung zu dieser Veränderungen finden Sie in diesem Beitrag.
Gerade jetzt, da der neue Entwurf eine wesentliche Erweiterung in Hinsicht auf die mündliche Angabe durch "hinreichend informierte Mitarbeiter" zulässt, sollten Sie die Möglichkeit, welche ihnen die speziell hierfür entwickelte Allergen-Fibel ermöglicht, nutzen. Weitere Information sowie den aktuellen Entwurf der Durchführungsverordnung finden Sie im Hauptartikel.

 

Die Verbraucherschutz-Minister-Konferenz und ihre Ergebnisse

Am 15.und 16.05.2014 trafen sich die Verbraucherschutzminister der Bundesländer mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zur 10. Verbraucherministerkonferenz in Rostock. Den Vorsitz hatte bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Mecklenburg-Vorpommern.
60 Punkte hieß es abzuhandeln. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern, unterstrich, dass die gewachsene Bedeutung des Verbraucherschutzes deutlich zu erkennen sei.

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