Verbraucherschutz

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Neuer Eilentscheid stoppt Portal Topf-Secret von Foodwatch - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieIn einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...

Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade - leider nicht immer Schokolade bei feinen Backwaren enthalten / Hygieneschulung

Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade - leider nicht immer Schokolade bei feinen Backwaren enthaltenAnstatt Schokolade oder Kuvertüre wird bei dem Herstellen von Feinen Backwaren oftmals kakaohaltige Fettglasur genutzt. Die Gründe dafür sind vielfältig, u.a. ist die Kakaobutter preisintensiver und muss aufwändig temperiert werden. Fettglasur ist preiswerter und muss vor der Verarbeitung nur erwärmt werden. Wird Fettglasur verwendet, ist dies jedoch deklarationspflichtig. Labor-Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung ergaben nun, dass im Jahr 2015 und 2016 fast jedes 4. Schoko-Teilchen keine Schokolade enthielt bzw. falsch gekennzeichnet war. Welche Lebensmittel enthalten in der Regel Schokolade und welche nicht. Lesen Sie hier die Einzelheiten zu Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade...

Was sind die Qualitätsmerkmale von Lebensmitteln und wie wird die Haltbarkeit festgelegt? - Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk

Was sind die Qualitätsmerkmale von Lebensmitteln und wie wird die Haltbarkeit festgelegt?Wir leben heute in einer Weg-Werf-Gesellschaft. Viele Menschen werfen Produkte am Tag des Mindesthaltbarkeitsdatums aber spätestens kurz danach in den Müll. Gibt es eine klare Aussage über Haltbarkeit und Qualität von Lebensmitteln? Neueste Untersuchungen ergaben, dass zum Beispiel Naturjoghurt auch über dem Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus mild-sauer schmeckt und selbst nach mehr als 30 Tagen keine negative Entwicklung im Produkt festgestellt wurde, womit es kein Problem ist, Joghurt nach Ablauf des Verfallsdatums zu verzehren. Wie sieht es bei der Salami, bei Öl und bei Tiefkühl-Gemüse aus…

 

5 praktische Tipps zur richtigen Hygiene im Betrieb - wichtig für die Hygieneampel-Bewertung

5 Tipps zur richtigen Hygiene und HACCP in der GastronomieWas müssen Unternehmen im Gastgewerbe, Lebensmittelbetriebe  und Gewerbetreibende zum Hygieneampel-Gesetz beachten? Für den Gewerbetreibenden gilt äußerste Aufmerksamkeit. Es sollte keinerlei Zeit vergeudet werden und sich schnellstmöglich für die kommende amtliche Betriebskontrolle in Stellung gebracht werden. Hier finden Sie die Tipps dazu.

Hygieneampel – seit 22.03.2017 in Kraft – jetzt wird es ernst!!

Hygieneampel und die optimale Vorbereitung für Ihren BetriebHygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...

Vorsicht bei Lebensmitteln mit Gesundheitsversprechen

Aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen, sogenannte „Health Claims“, halten meist nicht das, was sie versprechen. Kinderlebensmittel schneiden besonders schlecht ab: 75 Prozent tragen aus Sicht der Verbraucherzentralen übertriebene oder falsche Gesundheitsversprechen auf dem Etikett.

Hygiene-Smiley in Berlin: Pankow gibt nicht auf

Hygiene-Smiley mit öffentlicher BekanntmachungDie Verantwortlichen in Bereich Lebensmittelhygiene in Pankow sind weiterhin Vorreiter in Sachen Hygiene-Smiley und Internetveröffentlichung. Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen. Somit könnte weiterhin mit dem Hygiene-Smiley in Berlin bewertet werden. Hier weiterlesen...

Alkoholgehalt von „alkoholfreiem“ Bier wird gekennzeichnet

Nach langem Ringen haben sich der Deutsche Brauerbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darauf geeinigt, bei alkoholfreiem Bier eine freiwillige Kennzeichnung des Restalkoholgehaltes auf den Etiketten vorzunehmen. Der Verband hat seinen Mitgliedsbetrieben die Kennzeichnung des Restalkoholgehaltes in der Form „Alk.<0,5 %vol.“ empfohlen. Die Umsetzung wird Ende 2014 bei den meisten Herstellern abgeschlossen sein.

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