Hygieneampel – ab heute (22.03.2017) in Kraft

Hygieneampel in Kraft gesetzt - wir helfen Ihnen bei der VorbereitungDas Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, tritt heute am 22.03.2017, einen Tag nach der Veröffentlichung, in Kraft.
Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!!
Nun gilt es keine Zeit mehr zu verlieren, sondern seinen Gewerbebetrieb sofort auf die nächste Kontrolle vorzubereiten.
Weiterhin sollten Sie, sofern Sie bisher keine Probleme mit der Lebensmittelüberwachung hatten, bei der zuständigen Behörde sofort „ihre“ Hygieneampel anfordern.
Dann wissen Sie, wo Sie stehen, ob ihr Betrieb eine grüne, gelbe oder rote Hygieneampel hat.
Wir zeigen Ihnen hier, wie das geht >>>

Hygieneampel und das Hygienebarometer

Was will das neue Gesetz:
Mit dem heute in Kraft tretenden Gesetz soll das vor vielen Jahren von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung nunmehr mit sofortiger Wirkung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Hierzu wurden mit Schreiben des Ministeriums alle Landesbehörden zur Umsetzung aufgefordert und erhielten hierzu entsprechende Instruktionen, wie die Hygieneampel umzusetzen und vor allem, wie sie an die Betriebe auszuhändigen ist.
Die nunmehr verbindlich eingeführte Hygieneampel soll die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Transparenzsystem) >>> zum Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher öffentlich machen.
Dieses Transparenz-Gesetz soll dem Verbraucher einen Einblick zum staatlichen Handeln im Bereich der Lebensmittelüberwachung vermitteln , wie sie von Artikel 7 Absatz 1 VO (EG) 882/2004 (EU Kontrollverordnung) gefordert wird. Hierdurch soll das Vertrauen der Verbraucher in die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelkontrolle verstärkt und auch insbesondere gegenüber den Lebensmittelbetrieben ein gewisser Druck, hin zu mehr Sauberkeit und Hygiene im Betrieb, aufgebaut werden. Hier finden Sie die amtlichen Dokumente zum Download >>>

Wir werden Sie über unseren Newsletter fortlaufend darüber informieren, wie Sie sich hier verhalten sollten, wie Sie ihre Rechte gegenüber der Behörde wahrnehmen können und vor allem, wie Sie ihren Betrieb auf die nun sehr Existenz entscheidenden Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorbereiten können.
Verlieren Sie keine Zeit, handeln Sie jetzt. Eine erste Hilfe wie das ganze System aufgebaut ist, wie der Lebensmittelkontrolleur bei seiner Kontrolle vorgeht, welche Punkte hier besonders wichtig sind, finden Sie in unserem Ebook zum Thema.
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Erhalten Sie klare Informationen wie Sie sich als Gewerbetreibende / verantwortlicher Hygienebeauftragter umfassend auf die Hygieneampel bzw. die Risikoeinstufung vorbereiten können.
Kostenloses E-Book zur Vorbereitung auf die HygieneampelDieser Leitfaden soll als Beurteilungs- und Entscheidungshilfe für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) dienen und zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Vorgehens innerhalb Nordrhein-Westfalens beitragen.
Der Leitfaden umfasst Erläuterungen für das Beurteilungsmerkmal:
1. Produktrisiko und die Hauptmerkmale
2. Verhalten des Lebensmittelunternehmers
3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen
4. Hygienemanagement der AVV Rüb

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Folgende Formate sind erhältlich:
✓ PDF Hygieneampel
✓ ePub Hygieneampel
✓ iMobi Hygieneampel

Übrigens: Kontrollen durch die Lebensmittelbehörde kosten Geld. Für jede Regelkontrolle wird die Gebühr auf den Gewerbetreibenden umgewälzt.
Lesen Sie hier weiter >>>

Zur Vorbereitung auf das Thema bieten wir im ersten Halbjahr 2017 umfangreiche Termine in verschiedenen Städten in NRW an.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine >>>

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Hier erhalten Sie die aktuelle Informations-Brochüre >>> des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Neues Qualitätssiegel für Lebensmittelbetriebe
Das Kontrollbarometer – Information für alle Betriebe in NRW


Informationsbrochüre zur Hygieneampel

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Hier finden Sie den Erklärfilm zur Einführung der Hygieneampel in NRW >>>
Video zur Hygieneampel

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