Die Gastronomie startet wieder durch - Lockerung der Corona-Regeln - Coronavirus-Hygiene-Netzwerk

Gastwirte und Hoteliers haben in den letzten Tagen und Wochen massiv Druck auf die Politik ausgeübt, jetzt ist die Wiedereröffnung in greifbarer Nähe, schon 09.05.2020 in Mecklenburg-Vorpommern, ab Montag, 11.05.2020, soll es in NRW wieder losgehen. Danach folgen die anderen Bundesländer bis Ende des Monats. Umso wichtiger ist es jetzt, sich auf die Wiedereröffnung mit allen Hygienevorgaben in der Coronakrise einzustellen und hier keine Fehler zu machen, da dies Bußgelder bis hin zur Schließung des Betriebes nach sich ziehen könnte. Welche definitiven Vorgaben zur Exit-Strategie Corona wurden nun für die Gastronomie festgelegt? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen…


Momentan taucht die Frage auf, ob das neue Masernschutzgesetz, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist und für Gemeinschafts-Einrichtungen gilt, auch für die Lebensmittelwirtschaft bzw. die dort Beschäftigten relevant sei. Dies kann nicht so einfach mit einem Satz beantwortet werden, da das Masernschutzgesetz Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nimmt und dort die Einrichtungen, welche hier unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind, explizit aufgeführt sind. Für alle dort Beschäftigten Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren sind, gilt verpflichtend die Impflicht für Masern. Dies haben Sie als Arbeitgeber sicherzustellen , andernfalls drohen Bußgelder bis 2.500 Euro bei Verstößen. Lesen Sie hier, ob auch Kantinen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Gastronomie, etc. als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes einzustufen sind und was dies dann für Sie für Auswirkungen hätte…












