Keine Allergenkennzeichnung für Vereinsfeste:
Die EU-Kommission hat jetzt klargestellt, dass die Regeln zur Allergenkennzeichnung beim Verkauf offener Lebensmittel nur für Unternehmen gelten. Grundanforderungen der Lebensmittelhygiene sind jedoch von allen einzuhalten, die mit Lebensmitteln umgehen. Aktuelles dazu finden Sie hier...


Erstmals erhebt ein Bundesland Gebühren für Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung.















