Hinzuschätzungen können teuer werden: Eigenverbrauch des Gastronomen darf Gewinn nicht schmälern
Es ist ganz normal, dass Gastronomen Waren für ihren Privatgebrauch entnehmen oder in der eigenen Gaststätte eine Mahlzeit einnehmen. Doch diese Entnahmen dürfen den betrieblichen Gewinn nicht mindern. Es ist jedoch nicht einfach, jedes Brot, jede Flasche Bier oder jede Mahlzeit exakt aufzuzeichnen. Auch das strikte Trennen von privaten und betrieblichen Einkäufen ist in der Praxis äußerst schwierig. Zur Vereinfachung hat die Finanzverwaltung Pauschbeträge für die privaten Entnahmen festgesetzt, die jährlich angepasst werden.

Das HBZ Münster wurde offiziell als Kompetenzzentrum ausgezeichnet. Damit ist das Hygienezentrum das vierte offiziell ausgezeichnete Kompetenzzentrum im HBZ. Lesen Sie hier weiter...
Die Verantwortlichen in Bereich Lebensmittelhygiene in Pankow sind weiterhin Vorreiter in Sachen Hygiene-Smiley und Internetveröffentlichung. Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen. Somit könnte weiterhin mit dem Hygiene-Smiley in Berlin bewertet werden. Hier weiterlesen...
Die Verordnung zur Allergen-Kennzeichnung muss spätestens am Freitag, 12.12.2014, verkündet werden, damit sie am 13.12.2014 in Kraft treten kann. Wie ist der aktuelle Stand? Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. Weiterlesen ...














