Aktuelle Neuigkeiten und Empfehlungen aus dem Hygiene-Netzwerk

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Frühjahr brachte viele gesetzliche Neuerungen. In der Politik wurde viel diskutiert und verändert. Neue Gesetze zum Schutz der Verbraucher wurden auf den Weg gebracht. Was den Verbrauchern heute zugute kommt, bringt den Gewerbetreibenden morgen neue Herausforderungen. Aus diesem Grund freue ich mich, Ihnen heute den aktuellen Newsletter des Hygiene-Netzwerk präsentieren zu dürfen. Wir haben aus allen Bereichen wichtige Infos für Sie zusammen gefasst.

Neben den aktuellen politischen Themen bieten wir Ihnen heute zusätzlich noch das preislich sehr interessante „Produkt den Monats“ aus unserem Hygiene-Plus Shop, sowie unsere Seminarempfehlung „Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene“ an.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim lesen.

Mit den besten Grüßen

Johannes Krahwinkel



 

Unsere Seminarempfehlung für Sie –
„Zukunftstrends der Lebensmittelhygiene“

 

Seminarort

Handelshof Köln GmbH & Co.KG
Betriebsstätte Köln-Müngersdorf
Widdersdorfer Straße 429-431
D-50933 Köln-Müngersdorf

Wichtige Themen

Neue Beurteilungskriterien zur Risikobewertung der Betriebe
Seit dem 01.07.2012 gelten neue Richt-/Leitlinien zur Risikoeinstufung der Lebensmittelbetriebe.
Diese fordern vom Gewerbetreibenden wesentlich mehr, als bisher. Hierüber gibt es derzeit keine Information am Markt.
Erfahren Sie in diesem Seminar exklusiv, auf was es in Zukunft ankommt.
Neues Verbraucherinformationsgesetz seit 01.09.2012 In den Bundesländern NRW, Bayern und Baden-Württemberg gibt es die ersten Veröffentlichungen im Internet zu Hygieneverstößen.

  • Kennen Sie hierzu die Einzelheiten?
  • Wo finden sich diese Informationen?
  • Welche Auswirkungen hat dies am Markt?
  • Erfahren Sie in diesem Seminar exklusiv, die wesentlichen Daten und Fakten. Wegfall der Konzession für Gastwirte in mehreren Bundesländern…
  • Kennen Sie die Bundesländer, in denen der Gastwirt keine Konzession mehr braucht? Welche Auswirkungen hat dies?
  • Die Hygieneampel kommt nun doch!!! – kennen Sie die Fakten?
  • Allen Unkenrufen zum Trotz kommt die Hygieneampeln nun doch. Kennen Sie die Einzelheiten?
  • Erfahren Sie hier die Daten und Fakten zur Umsetzung.

Seminarziel

  • Sie erhalten Sicherheit im Umgang mit den Überwachungsbehörden Sie erfahren, was in Zukunft relevant wird.
  • Wichtige Neuerungen im Bereich Hygiene. Stichwort: „der gläserne Gewerbetreibende“ nach Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum 01.09.2012.
  • Sie bekommen Einblick in interessante Fakten und Kennzahlen der Lebensmittelhygiene.
  • Sie erhalten konkrete Informationen zu den Auswirkungen des neuen Verbraucherschutzgesetzes.
  • Sie bekommen einen Überblick zu den neuen Beurteilungskriterien zur Risikobewertung ihres Betriebes und gewinnen wichtige Erkenntnisse, wann und wie die Hygieneampel bzw. das Hygienebarometer eingeführt wird.

Melden Sie sich hier an: Seminar@Hygiene-Netzwerk.de
Dieses Fachseminar richtet sich an Inhaber und Geschäftsführer der Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelherstellenden Fachbetriebe, Hygienebeauftragte Küchenleiter und Köche, Metzger, Bäcker, Zulieferer

Seminarleistungen

  • Seminarunterlagen
  • Teilnahmezertifikat
  • Speisen & Getränke

    Preis pro Person 99,00 Euro zzgl. MwSt.

Hier finden Sie weitere Infos (PDF) >>>

 

 


 

Aktueller Sachstand zur Hygienampel

 

 

 

 

Die Verbraucherschutzminister der Länder träumen von der Hygiene-Ampel. Für Gastwirte könnte sie zum Alptraum werden. Denn das Internet vergisst keine schlechten Noten.

In Duisburg und Bielefeld soll im Juni 2013 ein Modellversuch starten für ein Gaststätten-„Kontrollbarometer“.
NRW prescht bei der Hygienekontrolle von Restaurants, Cafés und Imbissbetrieben vor. Rund 2000 Gastwirte in Duisburg und Bielefeld sollen in Kürze mit einem „Kontrollbarometer“ im Internet bewertet werden.
Das Modellprojekt, bisher einmalig in Deutschland, startet voraussichtlich im Juni und soll zwei Jahre dauern.
Dies bedeutet, dass alle beanstandeten Betriebe dann damit rechnen müssen, mit schlechten Noten und der Ampelfarbe Rot im Internet am Pranger zu stehen.

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Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Internetpranger für Gastwirte steht vor einer Neubewertung

Steht der Internetpranger für Gastwirte vor einer kompletten Neubewertung? Derzeit gibt es sehr uneinheitliche Vorgehensweisen zu diesem Thema durch die einzelnen Bundesländer. Dies zeigt die Entscheidung aus Baden-Württemberg und anderen Ländern, in denen die Veröffentlichungen vom Netz genommen wurden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes im Zusammenhang mit der Änderung in § 40 Abs. 1 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), kam es aufgrund der öffentlichen Nennung von Beanstandungen (Internetpranger) immer wieder zu Diskussionen, ob die Veröffentlichungen verfassungswidrig seien. Ebenfalls besteht die Sorge, zu sehr in die wirtschaftlichen Belange der Gewerbetreibenden einzugreifen.

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"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

Das Land NRW stoppt den öffentlichen Hygienepranger und untersagt die Veröffentlichung von festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel. Hier weiterlesen



 

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Wir sind ständig dabei Hygiene-Plus.de weiter auszubauen und das Sortiment zu erweitern. Ihnen gefällt der Hygiene-Plus-Shop und Sie möchten gerne auch Artikel dort anbieten? Ihnen fehlen wichtige Produkte in unserem Shop? Gerne können Sie uns die fehlenden Produkte vorschlagen. Wir werden uns um eine Listung bemühen.

Bitte schicken Sie Ihre Email an: info@hygiene-netzwerk.de

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Gerichtsurteile: Behörden dürfen vor Ekel-Fleisch warnen

Lebensmittel müssen nicht gesundheitsgefährdend sein, damit die Behörden eines EU-Landes öffentlich vor ihnen warnen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, auch ein lediglich «ungeeignetes» Lebensmittel erfülle nicht die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Somit darf vor ekelerregenenden Lebensmitteln öffentlich gewarnt werden.

Das EU-Gericht nahm dem Streit um das verdorbene Wildfleisch des Wildfleischhändlers Karl Berger (Berger Wild GmbH ) vor dem Landgericht München I Stellung. Das Passauer Unternehmen hatte Schadenersatz verlangt, weil das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr des Wildfleischs gewarnt und über ekelerregende Zustände in der Firma berichtet hatte. Die Firma meldete wenig später Insolvenz an.

Hiermit wird durch den EUGH eindeutig bestätigt, dass Presseveröffentlichungen, auch über das Internet zulässig sind. Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ist hierbei nicht gefordert. Das heißt, es darf auch dann veröffentlicht werden, wenn es sich um Lebensmittel handelt, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. Hierzu reicht eine Kontamination durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung des Lebensmittels, auch wenn hierdurch noch keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Inwiefern dieses neue höchstrichterliche Urteil auf die hier noch ausstehenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zu den Widersprüchen in Sachen Internet-Pranger Auswirkung haben wird, bleibt abzuwarten.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Pressemeldung des Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 38/13 vom 11.04.13 (PDF) >>>




Gerichtsurteile: Inhaberin einer Bäckerei zu 14.000 € Geldstrafe verurteilt

Hannover (Az.: 204 Ds 1252 JS 89808/10)

Lebensmittelkontrolleure stellten bei Kontrollen in einer 60 qm großen Backstube, die sich in einem ca. 30 Jahre alten Haus befunden hat, gravierende Mängel fest. Die betreffende Bäckerei warb damit, dass sie Backwaren an wichtige Politiker, Prominente und Starköche liefert.

Die bei mehreren Kontrollen festgestellten Mängel waren gravierender Art.
Trotz mehrmaliger Belehrungen und den Hinweisen der Lebensmittelkontrolle, dass die Größe des Betriebes für die intensive Nutzung ungeeignet sei sowie der Festsetzung von angedrohten Zwangsgeldern und einer notwendigen vorübergehenden Schließung änderte sich kaum etwas.

Die betreffende Bäckerin hatte die Bäckerei 2004 von ihrem Mann übernommen, da dieser in Konkurs gegangen war. Trotz der sehr intensiven Nutzung der Bäckerei wurden 2010 lediglich zwei Reinigungskräfte eingestellt, die nach Betriebsschluss reinigen sollten. Die Amtsrichterin sah dies als unzureichend an um die Bäckerei hygienisch sauber zu halten.
Aufgrund vorheriger und der laufenden Lebensmittelkontrollen hatte die Bäckerin um den Zustand ihrer Backstube gewusst.

Zugunsten der Bäckersfrau wurde u.a. ihr umfassendes Geständnis gerechnet. Sie gab die Mängel unumwunden zu und bestätigte die baulichen Mängel. Sie hätte bei den vielen Aufträgen den Überblick verloren und die Abhilfe der Mängel immer nur unzureichend veranlasst. Mittlerweile hat sie eine Fachfirma mit der laufenden Reinigung der Backstube beauftragt. Das Argument, dass die Backstube zu klein und zu alt sei wertete die Richterin mit den Hinweisen, dass Mängel in der Warenpflege und Schädlingsbekämpfung nichts damit zu tun gehabt hätten. Hätten die Kunden beim Erwerb der Produkte von den gravierenden Hygienemängeln bzw. den unappetitlichen Herstellungsbedingungen gewusst, hätten sie Ekel empfunden.

Insgesamt sah es das Gericht anhand der Zeugenaussagen und der aussagekräftigen Lichtbilder als erwiesen an, dass die Bäckerin in mindestens drei Fällen vorsätzlich Lebensmittel in Verkehr gebracht hat, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet waren. Unter Berücksichtigung der Tatmehrheit, der gleichgearteten Verstöße, der aufgrund der verstärkten Lebensmittelkontrollen zeitlich sehr eng beieinander liegenden Tatzeiten und den ungünstigen räumlichen Bedingungen in der Bäckerei wurde für jede Einzeltat eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Daraus wurde eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen gebildet. Hinsichtlich des monatlichen Einkommens wurde somit eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 200 €, insgesamt 14.000 € für schuld- und tatangemessen angesehen. Nach Ankündigung des Ehemannes der Bäckerin, soll die Bäckerei nun in ein anderes Gebäude verlegt werden.

Das Urteil vom 19.04.2011 ist rechtskräftig.




Das Hygiene-Netzwerk – Hand in Hand mit starken Partnern

Die Hygiene-Netzwerk HN GmbH ist ein Zusammenschluss von zurzeit mehr als 21 Firmen aus den Bereichen Hygiene, Schädlingsbekämpfung, Beratung, Dienstleistung und Zulieferindustrie. Durch den Zusammenschluss von bisher alleine am Markt agierenden Firmen, zu einem starken Verbund im Hygiene-Bereich, decken wir nun nahezu die gesamte Bandbreite im Bereich Hygiene & Beratung ab.

Das Credo: „Heute tun, was andere morgen denken“, ist unser Leitgedanke.
Wir arbeiten deutschlandweit mit großen Unternehmen wie z.B. HGK und IIGEFA zusammen, um eine optimale Ansprache und Bedienung der Kundenanfragen zu ermöglichen.

Wir sind immer zum Sprung bereit, Neues zu entdecken und für unsere Kunden umzusetzen. Die fortwährende Beobachtung des Marktes und das Erahnen künftiger Verbraucherwünsche sind in diesem Zusammenhang der Schlüssel zum Erfolg.


Impressum:

Hygiene-Netzwerk HN GmbH,
Holtroper Str. 1c • D-50126 Bergheim
Geschäftsführer: Johannes Krahwinkel, Registergericht Köln, HRB 70933
Telefon +49 (0) 2271 9721322, Telefefax +49 (0) 2271 9721329

E-Mail: info@hygiene-netzwerk.de, Internet www.hygiene-netzwerk.de
Onlineshop: www.hygiene-plus.de

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