LEBENSMITTELHYGIENESCHULUNG & IFSG-BELEHRUNG KOMBINATIONSSCHULUNG

HYGIENESCHULUNG GEM. VO (EG) 852/2004 – 
INFEKTIONSSCHUTZ: FOLGEBELEHRUNG NACH §43 IFSG

Für die Mitarbeiter eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs ist 
gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Lebensmittelhygieneschulung 
jährlich und eine Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz alle 2 
Jahre absolviert werden muss. Daher bieten wir diese Schulungen 
als Kombinationsschulung an. Zusätzlich kann noch eine HACCP-
Schulung gebucht werden (siehe hierzu Seite 10). 

Vorteile: Mit dem Besuch dieser Kombinationsschulung erfüllen 
Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der VO (EG) 
852/2004 und des Infektionsschutzgesetzes. Es werden die vom 
Gesetzgeber geforderten Fachkenntnisse vermittelt und bescheinigt.

Inhalt: Die Lebensmittelhygieneschulung klärt Personen, die mit 
sensiblen Lebensmitteln arbeiten, also herstellen, behandeln 
oder in Verkehr bringen, über den richtigen und hygienischen 
Umgang mit diesen auf. Die IfSG-Belehrung klärt über den 
Geltungsbereich dieses Gesetzes auf. Damit umfasst das Seminar 
alle Bestimmungen zu der Belehrungs- und Informationspflicht, 
zu den Tätigkeitsverboten, zu den Krankheitserregern und ihren 
Verbreitungswegen, sowie zu allen Hygieneregeln, die laut Gesetz 
eingehalten werden müssen. 

Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die 
empfindliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr 
bringen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Abschluss:Teilnahmezertifikat 

Gebühr: 

Preis auf Anfrage