LEBENSMITTELHYGIENE: SCHULUNG NACH §4 DER LEBENSMITTELHYGIENEVERORDNUNG (LMHV)

Sie sind für einen Betrieb tätig, der leicht verderbliche Lebens-
mittel herstellt oder in Verkehr bringt und haben keine spezielle 
Berufsausbildung im Lebensmittelbereich (Bäcker, Metzger, 
Koch, Metzgereifachverkäuferin…)? Dann gelten für Sie die 
Regelungen des §4 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV). 
Diese Schulung muss nur einmalig im Berufsleben durchgeführt 
werden. Sie umfasst jedoch dafür eine Tagesschulung. Diese 
muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten 
Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer 
Lebensmittel beitragen.

Vorteile: Mit dem Besuch dieser Schulung erfüllen 
Sie und Ihre Mitarbeiter die gesetzlich Vorgaben der 
Lebensmittelhygieneverordnung und können die geforderten 
Fachkenntnisse nachweisen. 

Inhalt: Die Lebensmittelhygieneschulung klärt Personen, die mit 
sensiblen Lebensmitteln arbeiten, also herstellen, behandeln oder 
in Verkehr bringen, über den richtigen und hygienischen Umgang 
mit diesen auf.

Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die 
Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und 
keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Abschluss: Teilnahmezertifikat 

Gebühr: 

Preis auf Anfrage