Hygieneschulungen, HACCP-Seminare, Belehrung Infektionsschutzgesetz

Hygieneschulung vom Profi!
Sie suchen eine Hygieneschulung, ein HACCP-Seminar, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - dann sind Sie genau richtig bei uns.
Die Firma Hygiene-Forum bietet Ihnen Seminare zum Nachweis der Hygiene-Qualifikation Ihrer Mitarbeiter, Schulungen vom Profi für Profis…

Hygieneschulung
Die Firma Hygiene-Forum bietet Ihnen Seminare zum Nachweis der Hygiene-Qualifikation Ihrer Mitarbeiter, Schulungen vom Profi für Profis…

Die wichtigsten Hygieneschulungen im Lebensmittelbereich sind:

•    Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz
Die Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz erfolgt in der Regel über ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Sie sind für einen Betrieb tätig, der leicht verderbliche Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt? Dann gelten für Sie und Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Neben einer Erstbelehrung, die in der Regel durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, ist danach weiterhin eine Folgebelehrung im Rhythmus von 2 Jahren vorgeschrieben. Diese beiden Schulungen müssen dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies trägt zur Sicherheit im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe bei.
Diese Schulung kann auch in Kombination mit der Hygieneschulung im Sinne der Verordnung 852/2004 verbunden werden (zum Beispiel als Kombi-Schulung – buchen Sie hier unser Webinar >>>).
Vorteile: Mit dem Besuch der Folgebelehrung erfüllen Sie die gesetzlich Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Themen werden durch qualifizierte Dozenten praxisnah vermittelt. Ihre Teilnahme an dieser Belehrung können Sie dann mit dem Zertifikat den
Überwachungsbehörden vorlegen.
Inhalt: Die IfSG-Belehrung klärt über den Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzeses (IFSG) auf. Damit umfasst das Seminar alle Bestimmungen zu der Belehrungs- und Informationspflicht, zu den Tätigkeitsverboten, zu den Krankheitserregern und ihren Verbreitungswegen, sowie zu allen gebotenen Hygieneregeln im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, die laut Gesetz eingehalten werden müssen.
Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Voraussetzung: Es ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt bereits erfolgt.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung

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Hygieneschulung gemäß Verordnung 852/2004
Die Hygieneschulung hat jährlich für jeden Mitarbeiter im Lebensmittelbereich zu erfolgen.
Die Schulungsinhalte orientierten sich an der DIN 10514 „Hygiene-Schulung“ und an der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 15.08.2007.
In der Hygieneschulung werden insbesondere die persönliche Hygiene, der Umgang mit Bedarfsgegenständen, einwandfreie Kücheneinrichtungen sowie hygienisches Be- und Ver-arbeiten von Lebensmitteln behandelt. Ein weitere Themenkomplex sind lebensmittelbedingte Erkrankungen. In der Hygieneschulung soll das Personal auf mögliche Gefahren und Risiken im Bereich der Lebensmittel-herstellung aufmerksam gemacht werden. Als Ausgangslage wird gesehen - gut geschultes Personal macht weniger Fehler und es erhöht die Lebensmittel-sicherheit.
Hygieneschulungen werden oft als notwendiges Übel gesehen, sie dienen jedoch in erster Linie dem Nachweis der Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Dies gilt insbesondere auch bei Krisenfällen, wenn beispielsweise lebensmittelbedingte Erkrankungen auftreten - hier wird die Behörde immer die Hygieneschulungs-Unterlagen prüfen.

Hygieneschulung – was sind die rechtlichen Vorgaben?

In der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene >>>, wird in Anhang II, Kapitel XII Folgendes gefordert:

Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass
1.    Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit
       überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und / oder
       geschult werden,
2.    die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des Verfahrens nach
       Artikel 5 Abs. 1 (Anm. HACCP-Konzept) der vorliegenden Verordnung oder für
       die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der
       Anwendung des HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden und
3.    alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungs-
       Programme für die Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren eingehalten
       werden.
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•    § 4 Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Dieses Seminar gilt für alle Mitarbeiter, die mit verderblichen Lebensmitteln arbeiten und keine Ausbildung im Lebensmittelbereich haben.
Im Gegensatz zu den anderen oben aufgeführten Schulungen muss diese Schulung nur einmal durchgeführt werden.

Sie sind für einen Betrieb tätig, der leicht verderbliche Lebensmittel herstellt oder
in Verkehr bringt und Sie haben keine spezielle Berufsausbildung im Lebensmittel-bereich (ausgenommene Berufs-Beispiele: Bäcker, Metzger, Koch, Metzgerei-Fachverkäuferin…)? Dann gelten für Sie die Bestimmungen des §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Diese Schulung muss nur einmalig im Berufsleben durchgeführt werden. Sie umfasst jedoch vom Zeitrahmen her im Praxis-Seminar eine Tagesschulung. Diese Hygieneschulung muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sind genau vorgeben und sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel beitragen.
Vorteile: Mit dem Besuch dieser Schulung erfüllen Sie und Ihre Mitarbeiter die gesetzlich Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung und können die geforderten Fachkenntnisse nachweisen.
Inhalt: Die Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMHV klärt Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten (diese Lebensmittel also herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen), über den richtigen und hygienischen Umgang mit diesen Lebensmitteln auf.
Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen.
Voraussetzung: Es sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Abschluss: Teilnahmezertifikat

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•    HACCP-Schulung
Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) stellt ein vorbeugendes Kontrollsystem dar, welches die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll. Deshalb ist jedes Lebensmittelunternehmen laut Gesetz dazu verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem gemäß HACCP-Konzept aufzubauen / einzuführen.
Hierzu sollte im Vorfeld für die damit betrauten Mitarbeiter eine HACCP-Schulung erfolgen. Diese kann einzeln oder in Verbindung mit der Infektionsschutz-Belehrung (IfSG) und der Lebensmittelhygieneschulung gemäß Verordnung 852/2004 gebucht werden.
Vorteile: Durch die Einführung eines HACCP-Konzeptes erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und erhöhen zusätzlich die Sicherheit Ihrer Produktionsprozesse, mit dem Resultat, sichere Lebensmittel zu produzieren.
Inhalt: Das Seminar informiert Sie über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Entwicklung eines funktionierenden und effizienten Eigenkontrollsystems. Anhand von praxisnahen Beispielen wird verdeutlicht, wie eine einfache Umsetzung erfolgen kann.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Betriebsinhaber / Führungskräfte / Mitarbeiter von Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben.
Voraussetzung: Es sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Abschluss: Teilnahmezertifikat

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