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Hygiene Check: Empfehlungen zur betrieblichen Eigenkontrolle der Allergenproteine
By Krahwinkel on Do, 08/28/2014 - 14:55
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Kurzbeschreibung:
Die aktuell 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene - die bis auf Schwefeldioxid und Sulfite alle Proteine sind -
können bereits in geringsten Mengen zu erheblichen Immun- oder Unverträglichkeitsreaktionen führen. Die EUVerordnung
VO(EG)1169/2011 zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln beinhaltet keine umfassende
Festlegung von Schwellenwerten. Bisher sind nur Grenzwerte für Gluten (20 mg/kg) und für Sulfit (10 mg/kg oder
10 ml/l) definiert, wobei diese Zahlen sich auf die Menge des allergenen Nahrungsmittels pro kg verzehrfertiges
Lebensmittel beziehen, die jeweilige Allergen-Proteinmenge selbst entsprechend geringer ist.