Hygieneampel - nun kommt sie doch

Bereits Anfang 2012 sollte ein bundesweites System zur Sicherung der Hygiene in Gastronomie-Betrieben ins Leben gerufen werden. Die Verbraucherschutzminister sprachen sich dafür aus, die Wirtschaftsminister dagegen, weshalb das Ganze ins Stocken geriet. Doch nun kommt sie doch, denn auf ihrem letzten Treffen vereinbarten die Verbraucherschutzminister eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, womit die Länder nun auch eigene Lösungen einführen können. Dies ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe zwischen Verbraucherschutzministerium und Wirtschaftministerium.

Fazit

Derzeit ist davon auszugehen, dass es kein Gesetzgebungsverfahren für eine verbindliche Hygieneampel geben wird. Es wird aber eine gesetzliche Regelung geben und es wird auch ein bundesweites Transparenzsystem kommen (allerdings auf freiwilliger Basis).

Gewerbetreibende bekommen derzeit vermittelt, die Hygieneampel ist vom Tisch. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Die Lebensmittelüberwachung wird Kontrollen durchführen, eine Bewertung durchführen und eine Ampel erteilen. Neu ist allerdings: der Gewerbetreibende entscheidet dann, ob er diese aufhängt oder nicht.

Im Klartext heißt dies, grüne Ampeln werden aufgehängt, gelbe und rote bleiben in der Schublade. Dies heißt jedoch auch, dass an mancher Eingangstür eine grüne Ampel hängen wird und die Gäste die Gewerbetreibenden, welche nichts an der Eingangstür hängen haben, fragen werden, warum dies so ist.

Beispiel

1 Ort mit 3 Gaststätten, Metzgereien, Bäckern:

Sobald der erste Gewerbetreibende hier eine grüne Ampel erhält, wird er damit Werbung machen und die Anderen werden zusehen müssen, dass sie nicht ins Hintertreffen gelangen. Weiterhin haben einige Bundesländer bereits Alleingänge angekündigt, sofern keine bundeseinheitliche Lösung kommt (in NRW ist dies sogar im Koalitionsvertrag verankert). Es ist von Insellösungen in NRW, Berlin, HH, Baden-Württemberg, Hessen… auszugehen.