Was bedeuten die Begriffe „Selbstbedienung“ und „alsbaldige Abgabe“?

Eine Fertigpackung ist nur dann zur alsbaldigen Abgabe an den Verbraucher bestimmt, wenn sie noch am gleichen oder spätestens am nächsten Tag verkauft werden soll.
Zudem kann von einer Selbstbedienung nur dann nicht ausgegangen werden, wenn die Ware lediglich vom Verkaufspersonal aus dem Verkaufsmöbel genommen werden kann.(Az.: 9 CS 13.599)
Quelle: http://openjur.de/u/640503.html

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