Anfrage

Hygieneschulungen, HACCP & Infektionsschutzgesetz

Freiwillige HACCP Auszeichnung für Ihren BetriebWozu brauche ich welche Schulung?
Der Gesetzgeber schreibt derzeit unterschiedliche Hygieneschulungen vor:
Hygieneschulung für Mitarbeiter nach der VO (EG) 852/2004 - diese gilt für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich und muss einmal jährlich durchgeführt werden.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (die sogenannte Erstbelehrung muss bei Aufnahme der Tätigkeit i.d.R. beim zuständigen Gesundheitsamt absolviert werden

Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter alle 2 Jahre „folge“-belehren.
Dies gilt für alle Mitarbeiter, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen.

HACCP-Schulung
Sofern Ihr Betrieb ein HACCP-Konzept einführt, muss damit eine HACCP-Schulung für die damit betrauten Mitarbeiter einhergehen.
Danach muss diese HACCP-Schulung regelmäßig (1 Mal jährlich) wiederholt werden.

§ 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Schulung
Dieses Seminar gilt für alle Mitarbeiter, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln umgehen und keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen.
Diese Schulung muss im Gegensatz zu den anderen oben aufgeführten Schulungen nur ein einziges Mal durchgeführt werden.

Welche Schulungen bietet das Hygiene-Netzwerk an?

Das Hygiene-Netzwerk bietet alle oben aufgeführten Schulungen als Präsenzschulung und als Inhouse-Schulung an.
Weiterhin erhalten Sie alle Schulungen als E-Learning >>>.
Wo finde ich die für mich richtige Schulung? Hier finden Sie die aktuellen Schulungen >>>

Wo finde ich weiterführende Informationen?

HACCP
HACCP-Konzept - Hazard Analysis Critical Control Point
HACCP = AUF DEUTSCH: Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte

HACCP, das ist der systematische Ansatz, den wir anwenden, um unbedenkliche Lebensmittel zu gewährleisten.
Die Aufgabe des HACCP-Konzeptes ist es, Gefahren, die mit dem Verarbeitungsprozess von Lebensmittel zusammenhängen oder von fertigen Produkten ausgehen, zu betrachten und die Risiken abzuschätzen.
Wenn alle Faktoren, die die Lebensmittelreinheit beeinträchtigen können, erkannt sind, dann können die entsprechenden Maßnahmen zum Einsatz kommen, um diese Risikofaktoren auszuschalten.
Ziel des HACCP-Konzeptes ist es zunächst, zu verstehen, was die möglichen Risiken sind und wie sie zu vermeiden sind.
 
Wer braucht ein HACCP-/ Eigenkontrollsystem?
Jeder Lebensmittelunternehmer hat ein HACCP- System einzuführen (VO (EG) 852/2004).
Wir stellen Ihnen unser Expertenwissen zur Verfügung und helfen Ihnen beim Aufbau oder der Überprüfung Ihres betrieblichen Eigenkontroll- oder HACCP- Konzeptes.

Wir erstellen HACCP- und Eigenkontrollsysteme für:
•    Bäckereien
•    Metzgereien
•    Gaststätten/Hotels
•    Gemeinschaftsverpflegungen/Catering
•    Lebensmittel-Dienstleister
•    Eisdielen
•    Einzelhandel

Weitere Infos zum Thema HACCP finden Sie hier >>>

Infektionsschutzgesetz

Rechtsgrundlage: Das Infektionsschutzgesetz schreibt in § 43 vor, dass alle im Lebensmittelbereich tätigen Personen vor ihrer erstmaligen Tätigkeit in mündlicher und schriftlicher Form zu belehren sind.
Die Belehrung erfolgt in aller Regel durch das Gesundheitsamt oder einen von dort beauftragten Arzt (Betriebsarzt).
Sie bezieht sich nicht alleine auf die Vermittlung der rechtlichen Regelungen, sondern soll auch Hintergrundinformationen liefern.
Die Teilnehmer sollen durch die Belehrung Hinderungsgründe selbst erkennen lernen, um diese dem Arbeitgeber mitteilen zu können.

Danach muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre sein Personal „folge“-belehren.
Weitere Infos zum Thema Infektionsschutzgesetz finden Sie hier >>>

Weitere allgemeine Hinweise zu Gesundheitsnachweisen finden Sie hier >>>

Sie haben konkrete Fragen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine amtliche Hotline zu Hygienefragen aller Art anbieten können.
Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen und verdienen unser Geld mit Kontrollen und Schulungen bei unseren Kunden vor Ort.
Sollten Sie weiterführende Fragen zu den Themen Hygieneschulung, Infektionsschutzgesetz, HACCP, etc. haben,
so kontaktieren Sie uns bitte über dieses Kontaktformular und beschreiben Sie ihr Anliegen so präzise als möglich.
Wir werden ihnen dann gerne schriftlich auf ihre Fragen antworten.