Aktuelles Schulungs- und Beratungsangebot

Schulungen

GEFAHRENS- UND RISIKOBEHERSCHUNGSKONZEPT 
UM DIE PRODUKTSICHERHEIT ZU GEWÄHRLEISTEN

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control 
Points) ist ein vorbeugendes Kontrollsystem, das die Sicherheit 
von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll. Jedes 
Lebensmittelunternehmen ist laut Gesetz dazu verpflichtet, ein 
Eigenkontrollsystem gemäß dem HACCP-Konzept einzuführen. 
Eine HACCP-Schulung kann einzeln oder in Verbindung mit der 
IfSG-Belehrung und der Lebensmittelhygieneschulung gebucht 
werden.

Vorteile: Durch die Einführung eines HACCP-Konzeptes erfüllen 
Sie die rechtlichen Anforderungen und erhöhen damit die Sicherheit 
Ihrer Produktionsprozesse, mit dem Resultat, sichere Lebensmittel 
zu produzieren.

Inhalt: Das Seminar informiert über Möglichkeiten und 
Vorgehensweisen bei der Entwicklung eines effizienten 
Eigenkontrollsystems. Anhand von praxisnahen Beispielen wird 
verdeutlicht, wie eine einfache Umsetzung erfolgen kann.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Betriebsinhaber und 
Führungskräfte/Mitarbeiter von Unternehmen, die Lebensmittel 
produzieren, verarbeiten oder vertreiben. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss:Teilnahmezertifikat 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Hygieneschulung für Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben, Gastronomie
Zielgruppe Hygieneschulung

Diese Hygieneschulung spricht Mitarbeiter in folgenden Bereichen an:

•    Gastronomie
•    Hotellerie
•    Catering
•    Gemeinschaftsverpflegung
•    Schulverpflegung
•    Kitas
•    Bäckereien und Konditoreien
•    Metzgereien
•    Service
•    Produktion und
•    Verkauf

Es werden in der Hygieneschulung insbesondere die Inhalte der Verordnung (EG) 852/2004  behandelt.

Inhalte der Hygieneschulung
•    Lebensmittelkunde
•    Gute Herstellungspraxis
•    Lagerung von Lebensmitteln
•    Lebensmittelrecht
•    MHD / Verbrauchsdatum
•    Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
•    Eigenkontrolle
•    Gefahren im Betrieb / nachteilige Beeinflussung
•    Reinigung und Desinfektion
•    Krankheiten
•    Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
•    Tätigkeitsverbote
•    Mitteilungspflicht
Die Schulungsinhalte orientierten sich an der DIN 10514 Hygieneschulung und an der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vom 15.08.2007.
In der Hygieneschulung werden insbesondere persönliche Hygiene, Umgang mit Bedarfsgegenständen, einwandfreie Kücheneinrichtungen sowie hygienisches Bearbeiten von Lebensmitteln und lebensmittelbedingte Erkrankungen behandelt. In der Hygieneschulung soll das Personal auf mögliche Gefahren und Risiken in der Lebensmittelherstellung aufmerksam gemacht werden. Gut geschultes Personal macht weniger Fehler und es erhöht die Lebensmittelsicherheit.

Hygieneschulungen sind kein notwendiges Übel, sondern dienen zum Nachweis der Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Dies gilt insbesondere auch bei Krisenfällen, wenn beispielsweise Lebensmittelvergiftungen auftreten - hier wird die Behörde immer die Hygieneschulungsunterlagen prüfen.
Hygieneschulung – was sind die rechtlichen Vorgaben?

In der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene >>>, wird in Anhang II, Kapitel XII Folgendes gefordert:

Lebensmittelunternehmer haben zu gewährleisten, dass
1.    Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden,

2.    die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung des Verfahrens nach Artikel 5 Abs. 1 (Anm. HACCP-Konzept) der vorliegenden Verordnung oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der Anwendung des HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden
und

3.    alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungsprogramme für die Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren eingehalten werden.

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Infektionsschutzgesetz – Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG):
Wann benötige ich eine Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG)?
Sie sind für einen Betrieb tätig, der sensible Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt?
Dann gelten für Sie und Ihre Mitarbeiter die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Neben einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, die in der Regel durch das örtliche Gesundheitsamt erfolgt, ist gesetzlich eine Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) spätestens 2 Jahre nach der Erstbelehrung durch den Arbeitgeber durchzuführen. Danach muss die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) dann alle 2 Jahre wiederholt werden.
Diese Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. Dies trägt zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel bei. Die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) kann auch in Kombination mit der Lebensmittelhygieneschulung gemäß EU-Verordnung 852/2004 gebucht werden.
Was sind die Vorteile des E-Learnings?
Mit unserem E-Learning „Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG)“ bieten wir Ihnen eine effiziente und kompakte Qualifizierung, in der das Thema „Hygiene“ auf anschauliche und abwechslungsreiche Art und Weise vermittelt wird. Sie und Ihre Mitarbeiter können jederzeit per PC oder mobilem Endgerät (Handy/Tablet) und an jedem beliebigen Ort lernen. So sparen Sie Reise- und Schulungskosten.
Unsere E-Learning Angebote erfüllen die rechtlichen Anforderungen und wurden in Zusammenarbeit mit Lebensmittelkontrolleuren entwickelt. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis, Videos, Erklär-Filme und Frage-Antwort-Einheiten vermitteln die Inhalte abwechslungsreich. Dadurch ist das Lernen sehr motivierend und unterhaltsam, ein hoher Interaktionsgrad mit Fragetests unterstützt den Lernprozess zusätzlich.

Was sind die Inhalte der Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG):
Mit der Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) in Form unseres E-Learnings erfüllen Sie die gesetzlich Vorgaben des Infektionsschutzgesetz (IFSG). Die Themen werden durch leicht verständliche Texte und viele praxisbezogenes Bildmaterial vermittelt. Ihre Teilnahme an dieser Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) können Sie dann mit ihrem Zertifikat, welches Sie am Ende der Schulung erhalten, den Überwachungsbehörden vorlegen.
Die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) klärt über den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf. Damit umfasst die Folgebelehrung alle Bestimmungen zu der Belehrungs- und Informationspflicht, zu den Tätigkeitsverboten, zu den Krankheitserregern und ihre Verbreitungswege, sowie zu allen Hygieneregeln, die laut Gesetz eingehalten werden müssen.

Was ist die Zielgruppe für die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG):
Im Infektionsschutzgesetz sind folgende konkreten Anforderungen vorgegeben:
§ 43 Belehrung, Absatz 4:
Der Arbeitgeber (oder von ihm Beauftragte) hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Was sind die in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten?
Gruppe 1:
Personen die folgende Lebensmittel:
1.    Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2.    Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3.    Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4.    Eiprodukte
5.    Säuglings- und Kleinkindernahrung
6.    Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7.    Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8.    Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
9.    Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
herstellen, behandeln oder Inverkehrbringen, wenn Sie dabei mit diesen in Berührung kommen.

Gruppe 2:
Dies gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befürchten ist.
Erläuterung:
Somit gilt das Infektionsschutzgesetz (IFSG) und die entsprechenden Belehrungen nicht nur für Personen die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, sondern zum Beispiel auch für Servicekräfte, Bedienungen, Barkeeper…
Zusammenfassung – wer benötigt also eine Erst- oder Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG)?
•    Personen, die Umgang mit besonders empfindlichen Lebensmitteln haben.
•    Personen, die direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) mit empfindlichen Lebensmitteln in Berührung kommen.
•    Personen, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben.
•    Personen, die in der Küche einer Gaststätte, eines Restaurants, einer Kantine, eines Cafés oder einer sonstigen Einrichtung mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Was sind die Voraussetzungen für die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG):
Die Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IFSG) durch das Gesundheitsamt ist bereits erfolgt.

WICHTIGER HINWEIS:
•    Die Folgebelehrung ersetzt NICHT die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.
•    Diese muss beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Was erhalten Sie zur Vorlage gegenüber den Überwachungsbehörden?
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (PDF-Dokument).

Besondere Hinweise für Arbeitgeber/Dienstherren:
•    Sie dürfen Mitarbeiter nur beschäftigen, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate vor der Arbeitsaufnahme an der Belehrung nach dem IfSG beim Gesundheitsamt erfolgreich teilgenommen haben.
•    Schriftliche Dokumentationen aller Belehrungen der Mitarbeiter nach dem IfSG sind im Betrieb aufzubewahren. Dies betrifft sowohl die Erstbelehrung vom Gesundheitsamt als auch die von Ihnen (oder von einem Hygienebeauftragten o.ä.), alle zwei Jahre, durchzuführende Folgebelehrung.
•    Mit der Dokumentation erklärt der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber, dass er den Inhalt der Folgebelehrung verstanden hat, befolgen wird und keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot vorliegen.
•    Diese Belehrung ersetzt nicht die jährliche Hygieneschulung nach EU-Verordnung 852/2004.
•    Werden bei Ihren Arbeitnehmern meldepflichtige Krankheiten oder Symptome festgestellt, müssen Sie unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.
•    Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten (Marktstände, Verkaufsfahrzeuge etc.) ist eine Kopie der erfolgten Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) mitzuführen.

§ 42 Infektionsschutzgesetz (IFSG) / Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote:
Personen,
die 1.
an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
die 2.
an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
die 3.
die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden, dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden
a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befürchten ist.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen Bereich.

Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes:
(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie 1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und 2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind. Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1 bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen.
(2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen.
(3) Werden dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt, die ein Tätigkeitsverbot nach § 42 Abs. 1 begründen, so hat dieser unverzüglich die zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
(4) Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze 1 und 2 finden für Dienstherren entsprechende Anwendung.
(5) Die Bescheinigung nach Absatz 1 und die letzte Dokumentation der Belehrung nach Absatz 4 sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach Satz 1 und, sofern er eine in § 42 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit selbst ausübt, die ihn betreffende Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 an der Betriebsstätte verfügbar zu halten und der zuständigen Behörde und ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder einer beglaubigten Kopie.
(6) Im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit treffen die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 denjenigen, dem die Sorge für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft auch den Betreuer, soweit die Sorge für die Person zu seinem Aufgabenkreis gehört. Die den Arbeitgeber oder Dienstherrn betreffenden Verpflichtungen nach dieser Vorschrift gelten entsprechend für Personen, die die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeiten selbständig ausüben.
(7) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Untersuchungen und weitergehende Anforderungen vorzuschreiben oder Anforderungen einzuschränken, wenn Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft dies erfordern.

Hier finden Sie den Gesetzestext zum Infektionsschutzgesetz >>>

Hier finden Sie fremdsprachige Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz >>>

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) regelt in der EU 
die Kennzeichnung von Lebensmitteln und löst seit 13. Dezember 
2014 alle nationalen Verordnungen (zum Beispiel die Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung) verbindlich ab. Ebenso wird die 
Deklaration der Allergene und die Nährwertkennzeichnung neu 
geregelt.

Vorteile: Mit dem Besuch dieser Schulung erlangen Sie und Ihre 
Mitarbeiter das nötige Wissen und Verständnis bezüglich der 
Lebensmittel-Informationsverordnung. Anhand von praxisnahen 
Beispielen wird das Umsetzen erleichtert. 

Inhalt: Die Schulung informiert Sie und Ihre Mitarbeiter über die 
Inhalte der Lebensmittel-Informationsverordnung. Diese thematisiert 
die Deklarationen auf Fertigpackungen sowie loser Ware mit 
Hauptaugenmerk auf die Allergenkennzeichnung. 

Zielgruppe: Diese Schulung klärt Personen zum Thema 
Allergenkennzeichnung auf, die entweder Lebensmittel herstellen, 
behandeln und in Verkehr bringen oder die in Einrichtungen der 
Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, zum Beispiel in Küchen, 
Kantinen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Altenheimen, 
Schulen, Catering, Party-Service, Betreiber von ortsveränderlichen 
Betriebsstätten (zum Beispiel Marktstände, Verkaufszelte oder 
mobile Verkaufsfahrzeuge), Pizzerien und Imbissbetriebe. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Teilnahmebescheinigung 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Sie sind für einen Betrieb tätig, der leicht verderbliche Lebens-
mittel herstellt oder in Verkehr bringt und haben keine spezielle 
Berufsausbildung im Lebensmittelbereich (Bäcker, Metzger, 
Koch, Metzgereifachverkäuferin…)? Dann gelten für Sie die 
Regelungen des §4 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV). 
Diese Schulung muss nur einmalig im Berufsleben durchgeführt 
werden. Sie umfasst jedoch dafür eine Tagesschulung. Diese 
muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten 
Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer 
Lebensmittel beitragen.

Vorteile: Mit dem Besuch dieser Schulung erfüllen 
Sie und Ihre Mitarbeiter die gesetzlich Vorgaben der 
Lebensmittelhygieneverordnung und können die geforderten 
Fachkenntnisse nachweisen. 

Inhalt: Die Lebensmittelhygieneschulung klärt Personen, die mit 
sensiblen Lebensmitteln arbeiten, also herstellen, behandeln oder 
in Verkehr bringen, über den richtigen und hygienischen Umgang 
mit diesen auf.

Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die 
Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und 
keine Berufsausbildung im Lebensmittelbereich besitzen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Abschluss: Teilnahmezertifikat 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

HYGIENESCHULUNG GEM. VO (EG) 852/2004 – 
INFEKTIONSSCHUTZ: FOLGEBELEHRUNG NACH §43 IFSG

Für die Mitarbeiter eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs ist 
gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Lebensmittelhygieneschulung 
jährlich und eine Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz alle 2 
Jahre absolviert werden muss. Daher bieten wir diese Schulungen 
als Kombinationsschulung an. Zusätzlich kann noch eine HACCP-
Schulung gebucht werden (siehe hierzu Seite 10). 

Vorteile: Mit dem Besuch dieser Kombinationsschulung erfüllen 
Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der VO (EG) 
852/2004 und des Infektionsschutzgesetzes. Es werden die vom 
Gesetzgeber geforderten Fachkenntnisse vermittelt und bescheinigt.

Inhalt: Die Lebensmittelhygieneschulung klärt Personen, die mit 
sensiblen Lebensmitteln arbeiten, also herstellen, behandeln 
oder in Verkehr bringen, über den richtigen und hygienischen 
Umgang mit diesen auf. Die IfSG-Belehrung klärt über den 
Geltungsbereich dieses Gesetzes auf. Damit umfasst das Seminar 
alle Bestimmungen zu der Belehrungs- und Informationspflicht, 
zu den Tätigkeitsverboten, zu den Krankheitserregern und ihren 
Verbreitungswegen, sowie zu allen Hygieneregeln, die laut Gesetz 
eingehalten werden müssen. 

Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die 
empfindliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr 
bringen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Abschluss:Teilnahmezertifikat 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Das Arbeiten an Trinkwasseranlagen unterliegt besonderen 
hygienischen Anforderungen. Die qualifizierte Fachkraft für 
den hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen gibt 
Empfehlungen aus, um einen dauerhaften hygienisch einwandfreien 
Betrieb der Anlage zur gewährleisten.

Inhalt: Das Arbeiten an Trinkwasseranlagen unterliegt besonderen 
hygienischen Anforderungen. Für den Kunden ist es dabei 
wichtig mit seinem Unternehmen aus dem Versorgungshandwerk 
einen Partner zu haben, der die Prüfung, Probenentnahme und 
Begutachtung von Trinkwasseranlagen in einem Arbeitsgang 
erledigen kann, ohne das zusätzliche Kosten für andere Institute 
anfallen. 
Darüber hinaus gibt die qualifizierte Fachkraft – für den hygienisch 
sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen – Empfehlungen aus, um 
einen dauerhaften hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage zu 
gewährleisten. 

Zielgruppe: Gesellen und Meister im SHK-Bereich 

Voraussetzung: Einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse aus dem 
oben benannten Fachhandwerk. 

Abschluss: Zertifikat 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Hygieneschulung Teil 1:
Wie „tickt“ der Lebensmittelkontrolleur? Vorbereitung auf die Kontrolle.

Hygieneschulung Teil 2:
Hygieneschulung und Wiederholungsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Gebühr:

Preis auf Anfrage

REGELUNGEN ZUR VERMEIDUNG VON SCHÄDEN DURCH 
STEINBILDUNG UND KORROSION 

In Heizungsanlagen kommt es häufig zu Problemen wie 
Ablagerungen, zum Beispiel Steinbildung durch Kalk und/oder 
Korrosion. Vor allem die Korrosion gilt es zu verhindern, da 
Korrosionsschäden irreversibel sind. 

Vorteile: Durch diese Schulung erhalten Sie einen Überblick über 
die Maßnahmen, mit denen die Probleme leicht in den Griff zu 
bekommen sind. 

Inhalt: Die Schulung setzt sich inhaltlich aus zwei Teilen zusammen, 
die in dieser Richtlinie definiert sind. Zum einen geht es um 
die Vermeidung von Schäden in Trinkwassererwärmungs- und 
Warmwasser-Heizungsanlagen. Es gelten Härtevorgaben für das 
Füllwasser. Zum anderen werden die technischen Maßnahmen, wie 
die Entsalzung und Enthärtung, erläutert. 

Zielgruppe: Fachhandwerker aus dem Fachbereich SHK 

Voraussetzung: Einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse aus dem 
oben benannten Fachhandwerk. 

Abschluss: Teilnahmebescheinigung mit detaillierten Angaben 
der vermittelten Kenntnisse. 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

HYGIENE-ANFORDERUNG AN 
RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN UND GERÄTE 

Schulung nach VDI 6022 Qualifikation A – Hygiene-Anforderungen 
an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte. 
Vorteile: Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit sich fundiert, professionell 
und praxisnah weiterzubilden und Ihre Karrierechancen auf dem 
Arbeitsmarkt zu erhöhen. 
Inhalt: 
•  Einführung in die Hygieneschulung nach VDI 6022 
•  Hygiene-Grundlagen in der Lüftungstechnik 
•  Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene beim Betrieb  
von RLT-Anlagen 
•  Allgemeine Hygiene / Luft als Lebensmittel 
•  Bauteile einer RLT-Anlage / Grundlagen der Mikrobiologie 
•  Medizinische Aspekte / Einflussfaktoren der Raumlufthygiene 
•  Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung  
und Betrieb von RLT-Anlagen 
•  Hygienische Problemzonen an RLT-Anlagen 
•  Hygienekontrolle / Hygiene-Inspektion 
•  Reinigung von RLT-Anlagen 
•  Technische Messverfahren zur Überwachung von RLT-Anlagen 
•  Geltungsbereich und Zweck 
•  Staubmessverfahren 
•  Rechtsvorschriften 

Zielgruppe: Selbstständige, Meister 

Voraussetzung: 
•  mindestens Abschluss als Meister oder Techniker in der Fach- 
richtung Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik 
•  mehrjährige Berufserfahrungen mit RLT-Anlagen 

Abschluss: Zertifikat

Gebühr:

Preis auf Anfrage

In diesem Lehrgang werden Sie von unseren erfahrenen Dozenten 
mit allen für die Wartung und Instandsetzung von RLT-Anlagen 
relevanten Aspekten vertraut gemacht und lernen, wie Sie die 
vermittelten Inhalte effizient in die Praxis umsetzen können.

Inhalt: 
•  Einführung in die Hygieneschulung nach VDI 6022 
•  Hygiene-Grundlagen in der Lüftungstechnik 
•  Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene beim Betrieb  
von RLT-Anlagen 
•  Allgemeine Hygiene 
•  Bauteile einer RLT-Anlage 
•  Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung  
und Betrieb von RLT-Anlagen 
•  Hygienische Problemzonen an RLT-Anlagen 
•  Hygienekontrolle 
•  Reinigung von RLT-Anlagen 
•  Rechtsvorschriften 

Zielgruppe: Gesellen und Facharbeiter 

Voraussetzung: mindestens eine abgeschlossene Berufs-
ausbildung als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik 
oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen 

Abschluss: Zertifikat 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

In NRW soll von 2017 bis 2019 verbindlich für alle Lebensmittelbetriebe eine Hygieneampel vergeben werden. Infos siehe hier >>>

Das Hygiene-Transparenzsystem der Lebensmittelüberwachung

Die Hygieneampel für die GastronomieAls Transparenzsystem für die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung soll das "Kontrollbarometer" in Zukunft in allen Gaststätten und an allen Verkaufsstellen für Lebensmittel über die Ergebnisse der jüngsten Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung informieren. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Sobald der Landtag das neue Gesetz verabschiedet hat und das Gesetz in Kraft tritt, werden die Betriebe verpflichtet sein, das Kontrollbarometer nach einer Übergangsphase von 36 Monaten für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen. Dieses neue Gesetz wird dann für ca. 150.000 / 195.000 Betriebe in NRW Gültigkeit haben.

Verbraucherinnen und Verbraucher können dann an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand eines Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Auch Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder weiterverarbeiten werden verpflichtet, ihr Kontrollergebnis online zu veröffentlichen. Schon in der dreijährigen Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Betriebe mit Einstufungen im gelben oder roten Bereich haben das Recht auf eine zusätzliche kostenpflichtige amtliche Kontrolle innerhalb von drei Monaten.

Ein Pilotversuch mit der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl Betriebe hat sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert.

Neu seit 22.03.17: Die Hygieneampel ist offiziell in Kraft getreten. Lesen Sie hier weiter >>>

Schulungen und Seminare zur Vorbereitung auf die gesetzlichen Neuerungen

Wir wollen Sie nun auf die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorbereiten. Unser Dozent >>> ist selbst Lebensmittelkontrolleur und möchte Ihnen vermitteln, wie der Kontrolleur bei seiner Kontrolle vorgeht und wie man sich darauf vorbereiten kann. Er erklärt Ihnen praxisnah, wie der bei der Kontrolle auszufüllende Fragebogen zur Hygieneampel aussieht und wie man im Vorfeld der Kontrolle seinen Betrieb soweit fit macht, dass man sogut wie keine Minuspunkte bei der Kontrolle erhält.
Das Wissen und die Informationen zum Vorgehen der Lebensmittelüberwachung bei einer Betriebskontrolle verschafft ihnen eindeutig Wettbewerbsvorteile und Sie können beruhigt der nächsten Kontrolle entgegensehen, denn Sie wissen jetzt, wie der Kontrolleur „tickt“ und wie Sie argumentieren müssen.

In dieser Schulung erhalten Sie alle Informationen, wie die Lebensmittelüberwachung bei einer Betriebskontrolle vorgeht und wie Sie sich als Betriebsverantwortlicher darauf vorbereiten können.
Dies verschafft ihnen eindeutig Wettbewerbsvorteile und Sie können beruhigt der nächsten Kontrolle entgegensehen, denn Sie wissen jetzt, wie der Kontrolleur „tickt“ und wie Sie argumentieren müssen.

Die aktuellen Angebote zum Seminar "Vorbereitung auf die Hygieneampel" in NRW und Niedersachsen finden Sie hier >>> (wechselnde Orte)

 

Kostenlose Sonderaktion: Hygieneampel - Das E-Book für den Praxiseinsatz

Hygieneampel und der Einsatz in der Praxis - Hier erhalten Sie das ebook zu den aktuellen AnforderungenDieser Leitfaden soll als Beurteilungs- und Entscheidungshilfe für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) dienen und zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Vorgehens innerhalb Nordrhein-Westfalens beitragen.
Der Leitfaden umfasst Erläuterungen für das Beurteilungsmerkmal:
1. Produktrisiko und die Hauptmerkmale
2. Verhalten des Lebensmittelunternehmers
3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen
4. Hygienemanagement der AVV Rüb

Hinsichtlich der Merkmals “Umgang mit dem Produkt” – wird auf die Ausführungen der NRWVersion der AVV Rüb verwiesen.
Die Erläuterungen und Beispiele sind nicht als starres Bewertungssystem in Form einer Checkliste anzusehen, sondern geben eine Art Rahmen vor, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann.
Die Beispiele einer Beurteilungsstufe sind, soweit nicht anderweitig vermerkt, als Alternativen zueinander (oder- Verknüpfung) zu verstehen.
Maßgeblich ist in der Regel die höchste Risiko- oder Beurteilungsstufe. Letztlich entscheidet der Sachverstand des Prüfers über die Risikobewertung des Betriebes.
Auf die weiteren Auslegungshinweise der AVV Rüb wird verwiesen. Bei nicht relevanten Beurteilungsmerkmalen ist die Beurteilungsstufe 1 (0 Punkte) zu vergeben.
Die vereinfachte Form der Risikobeurteilung wird nicht mehr angewendet (Verfügung des LANUV vom 23.12.2011, AZ 8.86.13.1).

Hier erhalten Sie das E-Book zur Hygieneampel und den Anforderungen in der Praxis >>>
Über das Hygiene-Netzwerk erhalten Sie dies als limitierte Sonderaktion kostenlos (Normalpreis 14,99 €).

 

 

Individuell abgestimmtes Schulungspaket für Ihren Betrieb

Alle Schulungen und Seminare zu Thema Hygiene-Ampel / Hygieneampel können auch als individuelles Inhouse-Seminar gebucht werden.
Weitere Infos finden Sie unter dem Punkt "Gebühr".

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Beratungen

DER ARBEITGEBER HAT DIE ARBEITSSICHERHEITS-
TECHNISCHEN FORDERUNGEN BETRIEBLICH UMZUSETZEN 
UND U.A. FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT 
SCHRIFTLICH ZU BESTELLEN. 

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung des betrieblichen 
Arbeitsschutzes? Unsere Sicherheitsingenieure stehen Ihnen gerne 
mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie in allen Fragen 
des Arbeitsschutzes. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre 
Mitarbeiter vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. 
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden das Arbeitsschutzgesetz, 
sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Gerne übernehmen 
wir für Sie die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens.
 
Vorteile: Mit der Umsetzung der geforderten Maßnahmen im 
Arbeitsschutz erfüllen Sie die gesetzlichen Forderungen und tragen 
somit maßgeblich zur Verhütung von Arbeitsunfällen bei. 

Inhalt: 
•  Beratung des Unternehmens in allen Fragen zum betrieblichen 
Arbeitsschutz 
•  Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln 
•  Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe 
•  Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen 
•  Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen und 
Reinigungs- und Desinfektionsmittel 
•  Erstellen von arbeitsplatzbezogen Gefährdungsbeurteilungen 
•  Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln 

Zielgruppe: Alle Unternehmen der Lebensmittelbranche

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dokumentationswesen 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Um eine ständig gute Qualität sicherzustellen, ist die 
betriebliche Hygiene maßgeblich. Der Qualitätscheck beinhaltet 
eine Betriebsbegehung sowie die Prüfung der betrieblichen 
Eigenkontrollen. Diese Beratung wird direkt in Ihrem Betrieb 
durchgeführt. 

Vorteile: Mit dem Qualitätscheck können Sie sich ein 
neutrales Feedback verschaffen. Es werden Mängel und 
Beanstandungen erkannt und können noch vor der Kontrolle der 
Lebensmittelüberwachung beseitigt werden. 

Inhalt: „Inspektion“ des jeweiligen Betriebs. Geprüft werden die 
notwendigen Unterlagen/Dokumente, sowie die Produktions-, 
Personal- und Betriebshygiene. 

Zielgruppe: Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, behandeln 
und/oder in Verkehr bringen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Ausführlicher bebilderter Bericht und Zertifikat 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

UNTERSTÜTZUNG BEI DER EU-ZULASSUNG VON BETRIEBEN, 
DIE MIT LEBENSMITTELN TIERISCHEN URSPRUNGS UMGEHEN

Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, 
können einer Zulassungspflicht unterliegen.
Sie benötigen eine EU-Zulassung, wissen aber nicht, welche 
Anforderungen an Sie gestellt werden und haben Probleme bei der 
Umsetzung? Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Umsetzung 
und Erfüllung der Anforderungen behilflich.

Inhalt: Wir prüfen bei Ihnen vor Ort, ob Sie die Voraussetzungen 
erfüllen und ob die erforderlichen, vom Betrieb zu führenden 
Unterlagen und Dokumente vorhanden sind (zum Beispiel detailliertes 
HACCP-Konzept, Nachweis der Rückverfolgbarkeit, Reinigungs- 
und Desinfektionspläne, Angaben zur Eigenkontrolle, 
Personalschulung, etc.) 

Zielgruppe: Zulassungspflichtige Betriebe, die mit tierischen 
Lebensmitteln umgehen, zum Beispiel Fleischbetriebe, Fischbetriebe, 
sowie alle Betriebe, die Milch- bzw. Eierzeugnisse herstellen.

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
 
Abschluss: EU-Zulassung durch die zuständige Lebensmittelüber-
wachungsbehörde 

Termine:  Nach Absprache

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

ERSTELLEN EINES HACCP-KONZEPTES MIT DURCHFÜHRUNG 
UND DOKUMENTATION BETRIEBSEIGENER MASSNAHMEN UND 
KONTROLLEN 

Ein HACCP-Konzept ist ein systematischer Ansatz, um 
unbedenkliche Lebensmittel zu garantieren. Die Aufgabe eines 
solchen Konzeptes besteht darin, Gefahren während des 
Produktionsprozesses zu erkennen, mögliche Risiken abzuschätzen 
sowie die Gefahr zu beherrschen bzw. zu eliminieren. 

Vorteile: Der Gesetzgeber verlangt von jedem 
lebensmittelverarbeitenden Unternehmen ein HACCP-Konzept. 
Häufig steht die Frage im Vordergrund, wie ein eigens für den 
Betrieb gestaltetes HACCP-Konzept zu konstruieren ist. Unsere 
qualifizierten Berater helfen Ihnen, ein HACCP-Konzept an Ihr 
Unternehmen anzupassen. 

Inhalt: Die HACCP-Beratung beinhaltet zum einen das 7-Punkte 
Programm, wodurch das HACCP-Konzept effektiv umgesetzt werden 
kann. Die genauen Richtlinien finden sich im Codex Alimentarius. 
Es werden die relevanten Gefahren ermittelt, kritische Kontrollpunkte 
und Grenzwerte festgelegt, ebenso wie eine effiziente Überwachung 
und Korrekturmaßnahmen. Zudem wird ein Dokumentations- und 
Eigenkontrollsystem erstellt. 

Zielgruppe: Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln 
oder in Verkehr bringen. 

Voraussetzung: Empfehlenswert ist vor der HACCP-Beratung 
der Besuch der HACCP-Schulung. 

Abschluss: Eingeführtes, wirksames HACCP-Konzept im 
Unternehmen 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Alle Lebensmittelbetriebe unterliegen regelmäßigen Kontrollen 
der behördlichen Lebensmittelüberwachung. Diese Kontrollen 
werden von Lebenmittelkontrolleuren durchgeführt und gelten 
den im Betrieb vorherrschenden hygienischen Zuständen. Die 
Häufigkeit dieser Kontrolle hängt von der betriebsbezogenen 
Risikobeurteilung ab, wobei Beanstandungen zu einem kürzeren 
Kontroll-Rhythmus führen.

Vorteile: Mit Hilfe der Betriebsbegehung können mögliche 
Schwachstellen der Hygiene direkt vor Ort ausgemacht und 
schnell, noch vor der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung, 
behoben werden. Dieses garantiert hygienische Sicherheit 
im Betrieb und weniger Produktionsausfälle oder fehlerhaft 
hergestellte Produkte. Somit wird die Effizienz gesteigert und 
Kosten für die fehlerhafte Produktion gesenkt. 

Inhalt: Bei dem Qualitätscheck wird Ihr Betrieb vor Ort auf 
Hygienemängel und anderen Beanstandungen hin untersucht. 
Sind Mängel vorhanden, so wird auf diese hingewiesen und ein 
entsprechender Maßnahmenplan erstellt. Zudem unterstützen wir 
Sie bei der erforderlichen Dokumentation. 

Zielgruppe: Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, behandeln 
und/oder in Verkehr bringen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Abschluss: Ausführlicher bebilderter Bericht und Zertifikat 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort 

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Zertifizierungsvorbereitungen

ANFORDERUNGEN AN QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEME

Gut durchdachte Arbeitsabläufe tragen entscheidend zur Qualität 
Ihrer Produkt und Dienstleistungen bei. 
Ein wirksames Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt die 
speziellen Anforderungen und Perspektive Ihres Unternehmens, 
sowie die Anforderungen und Wünsche Ihrer Kunden. Ein 
Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 ist besonderes 
prozessorientiert und eignet sich für alle Branchen und Unternehmen.

Vorteile: Durch ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 
ist die Wirksamkeit der Prozesse bestätigt und somit die Effizienz 
gesichert. Es werden Fehler vermieden, was die Reklamationsquote 
senkt und die Kundenzufriedenheit steigert. 
Durch eine Zertifizierung haben Sie einen Wettbewerbsvorteil 
gegenüber der Konkurrenz. 

Inhalt: Die Norm umfasst 8 essentielle Aspekte, die während 
der Zertifizierungsvorbereitung direkt bei Ihnen im Unternehmen 
von einem qualifizierten Dozenten erfasst und analysiert 
werden, wie zum Beispiel die betriebsinternen Prozesse und die 
Kundenzufriedenheit. Daraus kann das QM-System erstellt werden, 
inklusive der erforderlichen Dokumentation (Handbuch, Prozess- und 
Arbeitsanweisungen, Vorgabe- und Nachweisdokumente). 

Zielgruppe: Geeignet für alle Unternehmen 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsvorbereitung 
sind die Anforderungen für eine DIN EN ISO 9001 – Zertifizierung 
gegeben. 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

STANDARD ZUR AUDITIERUNG VON CASH & CARRY 
MÄRKTEN UND GROSSHÄNDLERN 

Der Standard beinhaltet alle Behandlungaktivitäten von allen
losen unverpackten in Cash & Carry Märkten oder Großhandels-
unternehmen. Die Anforderungen sind dieselben wie beim IFS 
Food, aber zusätzlich wurde eine Richtlinie entwickelt, die 
beschreibt, wie mit speziellen Anforderungen in Cash & Carry 
Märkten und in Großhandelsunternehmen umzugehen ist. Eine 
Gruppenzertifizierung ist ebenfalls möglich.

Vorteile: Der IFS Cash & Carry bietet betriebsinterne Vorteile 
bezogen auf eine gleichbleibend hohe Qualität und Sicherheit 
der Produkte, sowie die Einhaltung und Umsetzung von 
lebensmittelrechtlichen Forderungen.

Inhalt: Die IFS Cash & Carry – Zertifizierungsvorbereitung basiert 
auf einer umfassenden Checklist mit Anforderungen, die vor Ort 
im Unternehmen geprüft werden. Bei Abweichungen wird beraten, 
wie diese behoben werden können. Zudem werden die Fragen 
geklärt, wie das Zertifizierungsverfahren an sich abläuft und was 
die wichtigsten Kriterien sind. Dieser Standard ist inhaltlich mit 
dem IFS Food Standard sehr ähnlich. 

Zielgruppe: Die Zielgruppe der IFS Cash & Carry – Zertifizierungs- 
vorbereitung besteht aus allen Unternehmen der Cash & Carry 
Märkte und Großhändler, die eine IFS-Zertifizierung auf eigenen 
Wunsch oder aufgrund von Kundenanforderungen anstreben. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 
Empfehlenswert: Besuch einer HACCP-Schulung 

Abschluss: Nach einer erfolgreicher Zertifizierungsvorbereitung 
sind die Anforderungen für eine IFS Cash & Carry – Zertifizierung 
gegeben. 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

STANDARD ZUR BEURTEILUNG DER QUALITÄT 
UND SICHERHEIT VON LEBENSMITTELN 

Der IFS Food Standard ist ein anerkannter Standard für die 
Auditierung von Lebensmitteln und ist für Unternehmen gedacht, 
die Lebensmittel verarbeiten oder lose Lebensmittel verpacken. 
Schwerpunkt ist dabei die Lebensmittelsicherheit und die Qualität 
der Produkte und Verfahren. Die ständig steigenden Anforderungen 
von Seiten der Verbraucher und die wachsende Zahl an gesetzlichen 
Vorgaben machen einen solchen Standard unverzichtbar. 

Vorteile: Eine IFS-Zertifizierung bietet zahlreiche Vorteile für ein Un-
ternehmen, zum Beispiel dass die Lebensmittelvorschriften durch eine 
ausreichende Dokumentation eingehalten und überwacht werden. 
Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen Management und 
Mitarbeitern verbessert. 

Inhalt: Inhaltlich befasst sich die IFS Food-Zertifizierungs-
vorbereitung ausführlich mit der Checkliste der 6 Anforderungen, 
sowie mit dem Zertifizierungsverfahren an sich. Das Unternehmen 
wird vor Ort geprüft und wenn Abweichungen auftreten, wird beraten, 
wie diese behoben werden können. 

Zielgruppe: Alle Hersteller von Lebensmittel, die eine 
IFS-Zertifizierung auf eigenen Wunsch oder aufgrund von 
Kundenanforderungen anstreben. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 
Empfehlenswert: Besuch einer HACCP-Schulung 

Abschluss: Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsvorbereitung sind 
die Anforderungen für eine IFS Food-Zertifizierung gegeben.  

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

PROGRAMM ZUR BEURTEILUNG DER 
SICHERHEIT VON LEBENSMITTELN

Ziel ist es, kleineren Unternehmen den Zugang zu lokalen 
Lieferketten zu ermöglichen und eine Basis zu schaffen, um ggf. 
eine spätere Zertifizierung (zum Beispiel IFS Food) anzustreben. 

Vorteile: Wesentliche Vorteile des IFS Global Markets Food 
– Programm sind das Angebot eines Assessment-Programms 
für kleine und wenig entwickelte Unternehmen, sowie eines 
systematischen Ansatzes zur Weiterentwicklung bis zur Erfüllung 
des IFS Food Standards. 

Inhalt: Innerhalb dieser Beratung im Sinne des IFS Global 
Markets Food – Programms werden Betriebe auf spätere 
Zertifizierung vorbereitet. Grundlage ist die Liste der 
Assessmentanforderungen entsprechend der GFSI Global 
Markets Checkliste. 

Zielgruppe: Die Zielgruppe der IFS Global Markets 
Food besteht für allen kleineren und mittelständischen 
Lebensmittelunternehmen und Handwerksbetriebe, die noch nicht 
oder nur eingeschränkt über Qualitätssicherungsmaßnahmen 
bzw. über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 
Empfehlenswert: der Besuch einer HACCP-Schulung 

Abschluss: Dreistufiges IFS Global Markets Food Assessment 
mit möglicher anschließender IFS Zertifizierung durch eine 
Zertifizie-rungsgesellschaft Ihrer Wahl. 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

STANDARD ZUR AUDITIERUNG DER ERFÜLLUNG RECHTLICHER 
UND KUNDENSPEZIFISCHER ANFORDERUNGEN IN BEZUG 
AUF DIE PROZESSE UND DIENSTLEISTUNGEN VON 
HANDELSAGENTUREN, IMPORTEUREN UND BROKERN 
HINSICHTLICH PRODUKTQUALITÄT UND SICHERHEIT 

Der IFS Broker gewährleistet im Rahmen des Lebensmittelhandels 
das Qualitätsniveau der Lieferanten. Ziel ist es, die gesamte 
Lieferkette transparent zu gestalten. 

Vorteile: Durch eine IFS-Zertifizierung wird gewährleistet, dass die 
rechtlichen und kundenspezifischen Anforderungen in Bezug auf 
den Lieferanten eingehalten werden. Die Einführung eines solchen 
Standard gewährleistet ein einheitliches Bewertungssystem, was für 
eine Vergleichbarkeit der Lieferanten unabdingbar ist 

Inhalt: Die IFS Broker-Zertifizierungsvorbereitung basiert auf 
einer umfassenden Checkliste der 6 Anforderungen, die vor Ort 
im Unternehmen geprüft werden. Bei Abweichungen wird beraten, 
wie diese behoben werden können. Zudem werden die Fragen 
geklärt, wie das Zertifizierungsverfahren an sich abläuft und was die 
wichtigsten Kriterien sind. 

Zielgruppe: Die IFS Broker-Zertifizierungsvorbereitung richtet sich 
an Unternehmen des Handels, genauer Broker und Importeure, 
die eine IFS-Zertifizierung auf eigenen Wunsch oder aufgrund von 
Kundenanforderungen anstreben. Der Standard ist anwendbar für 
den Handel mit Lebensmitteln, Haushalts- und Körperpflegeprodukten 
sowie Verpackungsmaterialien. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
 
Abschluss: Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsvorbereitung sind 
die Anforderungen für eine IFS Broker-Zertifizierung gegeben. 

Termine:  Nach Absprache

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

STANDARD ZUR AUDITIERUNG VON LOGISTIKAKTIVITÄTEN 
FÜR LEBENSMITTEL UND NON-FOOD-PRODUKTEN. 
DAZU TRANSPORT, LAGERUNG, VERTRIEB, BE- UND 
ENTLADEN USW. 

Der Standard umfasst alle Unternehmen, die Logistikleistungen 
wie Transport und Lagerung anbieten und somit alle logistischen 
Aktivitäten für den Umgang mit bereits verpackten Produkten 
beinhalten. 

Vorteile: Der Sinn einer IFS Logistics – Zertifizierung liegt darin, 
dass die Lücke zwischen Produktion und Handel geschlossen 
ist. Somit ist die Sicherheit und Qualität der Produkte auf dem 
kompletten Transportweg nachvollziehbar belegt. 

Inhalt: Inhaltlich befasst sich die IFS Logistics-
Zertifizierungsvorbereitung ausführlich mit der Checkliste der 
Anforderungen, sowie mit dem Zertifizierungsverfahren an sich. 
Das Unternehmen wird vor Ort geprüft und wenn Abweichungen 
auftreten, wird beraten, wie diese behoben werden können. 

Zielgruppe: Die Zielgruppe der IFS Logistics – 
Zertifizierungsvorbereitung besteht aus allen Unternehmen der 
Logistik, die eine IFS-Zertifizierung auf eigenen Wunsch oder 
aufgrund von Kundenanforderungen anstreben. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsvorbereitung 
sind die Anforderungen für eine IFS Logistics – Zertifizierung 
gegeben. 

Termine:  Nach Absprache

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

QS ist ein Prüfsystem für Lebensmittel, das für eine durchgängige 
Qualitätssicherung vom Erzeuger bis zum Verbraucher garantiert. 
Vorteile: Die Vorteile liegen darin, sichere und nach klaren Vorgaben 
hergestellte und vermarktete Lebensmittel anzubieten, die einer 
unabhängigen Kontrolle unterliegen. 

Inhalt: Je nach der Branche Ihres Betriebs gelten unterschiedliche 
Anforderungen für die QS-Zertifizierung. Es werden alle Inhalte 
vermittelt, die für Ihren Betrieb relevant sind. Alle Anforderungen an 
Unternehmen können auf der QS-Seite für die einzelnen Branchen 
eingesehen werden. 

Zielgruppe: Lebensmittelunternehmen, die auf eine durchgängige 
Qualitätssicherung und die Einhaltung der QS-Kriterien auf allen 
Stufen der Erzeugung besonderen Wert legen. 

Voraussetzung: Keine besonderen Voraussetzungen notwendig. 

Abschluss: Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsvorbereitung 
sind die Anforderungen für eine QS-Zertifizierung gegeben. 

Termine:  Nach Absprache 

Dauer:   Nach Aufwand 

Ort:   Im Betrieb vor Ort

Gebühr:

Preis auf Anfrage

Anmeldung