Advantam als neues Süßungsmittel zugelassen

Durch die Verordnung (EU) Nr. 497/2014 vom 14.05.2014 wurde Advantam als neues Süßungsmittel zugelassen. In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wurde das Süßungsmittel mit der E-Nummer E 969 neu eingetragen.
Für die einzelnen Lebensmittel gelten unterschiedliche Höchstmengen, die von 0,5 mg/kg für alkoholfreies Bier bis 400 mg/kg für Kaugummi ohne Zuckerzusatz reichen. Weiterhin kann, je nach der Produktgruppe, die Verwendung auf brennwertverminderte, auf ohne Zuckerzusatz hergestellte oder süßsaure Erzeugnisse beschränkt sein.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird Advantam als ein durch chemische Synthese hergestelltes Produkt definiert.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für Advantam eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 5 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.
Nach Erwägung aller Daten hinsichtlich Stabilität, Abbauprodukten, Toxikologie und Exposition gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Advantam bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen als Süßungsmittel gesundheitlich unbedenklich ist.

Die Verordnung trat zum 04.06.2014 in Kraft.

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Quelle
• Amtsblatt der EU Nr. L 143 vom 15.05.2014, S. 6

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