Darf ein reines Aufback-Geschäft als Bäckerei bezeichnet werden?

Das Landgericht Wuppertal hat am 08.05.2013 entschieden, dass die Bezeichnung eines Ladenlokals, in welchem Backwaren einer anderen Bäckerei angeboten werden, als “Bäckerei” nicht irreführend ist. Nach der Verkehrsauffassung sei eine Bäckerei ein Geschäft, in welchem Backwaren erworben werden können, es müsse dort jedoch nicht zwangsläufig selbst gebacken werden.
Durch die Handwerksordnung geschützt sei nur der Begriff “Bäcker”, der vorliegend jedoch nicht genutzt werde. Da der Verkehr durch die Begrifflichkeit nicht getäuscht werde, liege keine wettbewerbswidrige Irreführung vor. (Az.: 13 O 70/12)
Quelle: http://openjur.de/u/642212.html

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