Dosenpfand

Urteil zum Thema Dosenpfand

In einem Urteil des Landgerichts  (LG) Düsseldorf wurde entschieden, dass der Vertrieb eines Erfrischungsgetränks in Dosen ohne die Erhebung eines Pfandes für Einweggetränkeverpackungen wettbewerbswidrig ist. Laut Urteil bestehe eine Ausnahme zur Pfandpflicht nur für Produkte, die zu mehr als 50 % aus Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt seien. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht so. Der Beklagte gab zwar an, dass es sich um ein Molkenerzeugnis handele, ein solches sei aber nicht nachweisbar gewesen.