Treffen Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. zum Thema Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben

Am 15. Mai 2014 traf sich der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. (AK GV) bei der Deutschen Berufskleider-Leasing GmbH (DBL) in Heiligenroth im Westerwald und sprach über Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben sowie die Risikobewertung von Betrieben durch Lebensmittelkontrolleure.
 
„Wir kaufen Kleidung und vermieten diese an unsere Kunden“, erklärte Thomas Echelmeyer, Key Account Manager der Deutschen Berufs-kleider-Leasing GmbH (DBL), das Konzept des Verbunds. Die DBL könne jeden Kunden – vom Arzt bis zum Schornsteinfeger – individuell nach seinen Wünschen und Bedürfnissen ausstatten und kontrolliere den gesamten Servicekreislauf. Von der Beratung und der Beschaffung der Berufskleidung, über die Qualitätskontrolle, die Instandhaltung und die Abholung der getragenen Kleidung sowie die wöchentliche Lieferung der gereinigten Jacken, Hosen und Kittel. Die DBL, gegründet 1971, ist ein Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen. Sie versorgt bundesweit rund 55.000 Kunden mit Berufskleidung und hat 23 Standorte in Deutschland. In Heiligenroth befindet sich das Hygienewerk der Firma ITEX Gaebler-Industrie-Textilpflege, die seit 1972 zum DBL-Verbund gehört.
 
Die Norm zur „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ (DIN 10524) sehe vor, dass Berufsbekleidung zweckmäßig und speziell auf den Arbeitsplatz abgestimmt sein müsse, damit nicht etwa lose Knöpfe im Kochtopf landen, erläuterte Echelmeyer. Zudem warnte er vor einer möglichen Kreuzkontamination durch Nachlässigkeit, die schon dann auftreten könne, wenn saubere und verschmutzte Kleidung im gleichen Schrank aufbewahrt werden.
 
Um Hygiene drehte sich auch der Vortrag von Hans Peter Riedmiller, dem Vorsitzenden des Landesverbands der Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen im öffentlichen Dienst NRW e.V. Er stellte den Leitfaden für die Risikobewertung von Lebensmittelbetrieben in NRW vor. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften“ (AVV RÜb).
 
„Die Risikobewertung ist dazu da, objektive Kontrollrahmen zu gewährleisten“, sagte der Lebensmittelkontrolleur. Ein einheitliches Punktesystem ermögliche eine Kontrolle, die nicht mehr vom Bauchgefühl des Kontrolleurs abhängig sei und Ergebnisse vergleichbar mache. Unterschieden werde zwischen vier Hauptmerkmalen: 1. der Betriebsart und dem Produktrisiko, 2. dem Verhalten des Lebensmittelunternehmers, 3. der Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und 4. dem Hygienemanagement. Anhand der vergebenen Punkte werde die Risikoklasse ermittelt, die bestimme, in welchem Turnus der entsprechende Betrieb kontrolliert werden muss. Entscheidend sei für die Kontrolleure eine nachvollziehbare, vollständige Dokumentation sämtlicher Lieferscheine, aller innerbetrieblichen Maßnahmen und durchgeführter Eigenkontrollen, betonte Riedmiller. „Eigenkontrollen kann ich nur empfehlen“, sagte der Fachmann. Durch eigene Untersuchungen vermittele der Unternehmer den Kontrolleuren, dass der Betrieb umsichtig geführt werde.
 
Der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung trifft sich regelmäßig in geselliger Atmosphäre zum Austausch. Wann das nächste Treffen stattfindet, erfahren Sie auf unserer Website:
http://www.ak-gv-koeln.de.
 
Der Arbeitskreis Gemeinschaftsverpflegung Köln e.V. ist ein Netzwerk für die Gemeinschaftsverpflegung und bietet Mitgliedern und Interessierten eine Plattform zur Kommunikation, Weiterbildung und
Weiterentwicklung.

Kategorie: