Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) feiert ihren 5. Geburtstag - der aktuelle Stand

Allergenkennzeichnung und Nährwertkennzeichnung sind die wichtigen Punkte aktuellAm 25.10.2011 wurde durch die EU die LMIV als neue Vorschrift verkündet.
Ziel war eine EU-weite bessere Regelung zu Kennzeichnungs-Elementen in Bezug auf Lebensmittel sowie bessere Informationen für die Verbraucher zu Herkunftsangaben, Allergenen, etc.

Der größte Schritt der 3-stufigen Verordnung geschah zum 14.12.2014, seit dieser Zeit mussten alle unverpackten Lebensmittel z.B. einer Allergen-Kennzeichnung unterzogen werden. Dies traf insbesondere für die Gastronomie sowie für handwerkliche Hersteller wie Bäcker und Metzger zu und sorgte für sehr viel Unsicherheit im Bereich der Umsetzung. Am 13.12.2016 läuft nun die vorerst letzte Übergangsfrist ab und zum 14.12.2016 treten insbesondere die Nährwertkennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel in Kraft.  

Was hat nun die LMIV im Rückblick der letzten Jahre für den Verbraucher gebracht? Insbesondere die vorgeschriebene Schriftgröße auf den Verpackungen, die Allergenkennzeichnung und die Herkunftsangaben bei Fleisch sind als Fortschritt in Bezug auf eine bessere Verbraucherinformation zu sehen.

Bis heute stehen jedoch noch viele Fragen offen: Wie wird die Kennzeichnung bei alkoholischen Getränken geregelt oder die Festlegung von Portionsgrößen.

Weiterhin steht die deutsche Durchführungs-Verordnung nach wie vor offen. Hier ist zu hoffen, dass diese von der Bundesregierung schnell umgesetzt wird, damit die Betriebe und Hersteller hier eine endgültige Planungssicherheit erhalten.

Es bleibt auch abzuwarten wie die in Großbritannien und Frankreich geplanten Tests in Bezug auf die Einführung einer „Ampel“-Kennzeichnung in Bezug auf die Nährwertzusammensetzung ablaufen.

Ein großes Thema ist in Deutschland nach wie vor der Bereich „veganer“ und „vegetarischer“ Lebensmittel. Hierzu haben die Verbraucherschutzminister im April einen Vorschlag gemacht, der bisher jedoch nur auf nationaler Ebene gilt.

Auch zum Thema Herkunftskennzeichnung gibt es hitzige Debatten. Die EU-Kommission hatte sich gegen weitere verpflichtende Ursprungsdeklarationen ausgesprochen, obwohl es derzeit viele nationale Initiativen in Bezug auf die Kennzeichnung der Herkunft bei Fleisch und Milch gibt. Hier wäre wünschenswert, wenn sich die EU hier zu einer einheitlichen Linie in Bezug auf die Herkunftskennzeichnung festlegen würde.

Quelle: Autor, Rainer Nuss, www.hygiene-forum.de

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