LMIV: Die neue Lebensmittel-Informations-Verordnung ist endlich da

Die neue Verordnung zum Thema LMIV ist daDie Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV AV) tritt in Kraft.  
Mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt tritt die Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV AV) am 13.07.2017 in Kraft.

 
Diese Verordnung löst die bisherigen Regelungen der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) ab. Außerdem setzt sie die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und die Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

Hier kurz die wichtigsten Veränderungen:

§ 2 LMIDV:
Es gibt eine Pflicht zur Kennzeichnung in deutscher Sprache. Dies betrifft die verpflichtenden Informationen nach der LMIDV, der LMIV und von Rechtsakten der EU, die auf die LMIV gestützt sind.
§ 3 LMIDV:
Neu ist jetzt bei vorverpacktem Bier die Pflicht zur Kennzeichnung eines Zutatenverzeichnisses.
§ 4 LMIDV:
Es gibt jetzt umfangreiche Kennzeichnungspflichten für nicht vorverpackte Lebensmittel, welche im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt und Endverbrauchern zur Selbstbedienung angeboten werden.
§ 5 und 6 LMIDV:
Hier finden sich jetzt die Verkehrs- und Abgabeverbote sowie die Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Ordnungswidrigkeiten.

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