Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 - Jetzt einfach online!

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Jetzt einfach online!Warum die Online-Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?Das Infektionsschutzgesetz legt gemäß § 43 fest, dass Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, vor ihrem ersten Einsatz mündlich und schriftlich informiert werden müssen.
Diese Information, meist durch das Gesundheitsamt oder einen dort beauftragten Mediziner (z. B. Betriebsarzt) durchgeführt, bietet nicht nur rechtliche Leitlinien, sondern auch Hintergrundwissen.
Durch diese Schulung sollen die Teilnehmer potenzielle Hindernisse für ihre Arbeit im Lebensmittelsektor selbst identifizieren und diese ihrem Arbeitgeber kommunizieren.
Nach dieser ersten Schulung muss der Arbeitgeber sein Team alle zwei Jahre erneut informieren.

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Jetzt einfach online!
Die folgenden Hauptthemen werden in einer solchen Schulung behandelt:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) Einführung:
    Ein Überblick über das Gesetz und seine Ziele, einschließlich der Vorgaben zur Schulung.

  • Wie Infektionen übertragen werden:
    Hier geht es um die Wege, auf denen Krankheiten, besonders über Lebensmittel, weitergegeben werden können.

  • Vorbeugende Schritte:
    Wichtige Maßnahmen, um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern, etwa die Bedeutung der Handhygiene oder wie man bei Krankheitssymptomen handelt.

  • Meldepflichtige Krankheiten:
    Eine Übersicht über Krankheiten, die gemeldet werden müssen, und wie dies durchzuführen ist.

  • Folgen von Verstößen:
    Was bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz passieren kann, von Bußgeldern bis zu anderen Sanktionen.

Verfügbare Sprachen für die Erstbelehrung: Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  1. Flexibilität:
    Kein starrer Seminarort, kein Verkehrsstress. Lernen Sie, wann und wo es Ihnen passt.
  2. Zeitersparnis:
    Sparen Sie sich den Weg und die Wartezeit vor Ort. Starten Sie das Online-Training sofort.
  3. Qualitativ hochwertig:
    Unsere Inhalte sind auf dem neuesten Stand, anschaulich und praxisnah gestaltet.
  4. Kosteneffizient:
    Ohne physische Seminarraumkosten können wir Ihnen attraktive Preise bieten.
  5. Nachhaltig:
    Reduzieren Sie den CO2-Fußabdruck, indem Sie keine Anfahrten tätigen müssen.
  6. Digitales Zertifikat:
    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie direkt ausdrucken oder digital speichern können.

Wie funktioniert's? Es ist so einfach:

  1. Melden Sie sich für die Online-Erstbelehrung an.
  2. Absolvieren Sie die Lerninhalte in Ihrem eigenen Tempo.
  3. Beantworten Sie die Abschlusstest-Fragen.
  4. Erhalten Sie Ihr Zertifikat sofort nach bestandener Prüfung.

Gewährleisten Sie mit unserer Online-Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, dass Sie und Ihre Mitarbeiter immer optimal geschult sind.
Schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Geschäfte, Kunden und die Gesellschaft.

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