Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 - Jetzt einfach online!

erstbelehrung-infektionsschutzgesetz-online-als-elearning-absolvierenIn vielen Berufen ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unverzichtbar. Ob Sie im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen tätig sind - die Kenntnis und Umsetzung der hygienischen Anforderungen ist entscheidend, um Ihre Mitarbeiter, Kunden und letztlich sich selbst vor Infektionen zu schützen.

Das neue Masernschutzgesetz – trifft dies auch für die Beschäftigten in der Lebensmittelwirtschaft zu?

Hat das neue Masernschutzgesetz Auswirkungen auf die LebensmittelbetriebeMomentan taucht die Frage auf, ob das neue Masernschutzgesetz, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist und für Gemeinschafts-Einrichtungen gilt, auch für die Lebensmittelwirtschaft  bzw. die dort Beschäftigten  relevant sei. Dies kann nicht so einfach mit einem Satz beantwortet werden, da das Masernschutzgesetz Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nimmt und dort die Einrichtungen, welche hier unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind, explizit aufgeführt sind. Für alle dort Beschäftigten Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren sind, gilt verpflichtend die Impflicht für Masern. Dies haben Sie als Arbeitgeber sicherzustellen , andernfalls drohen Bußgelder bis 2.500 Euro bei Verstößen. Lesen Sie hier, ob auch Kantinen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Gastronomie, etc. als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes einzustufen sind und was dies dann für Sie für Auswirkungen hätte…

Coronavirus - Merkblatt Nr. 3 -Wie erstelle ich einen betrieblichen Pandemieplan?

Coronavirus MerkblattFür größere Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen so genannten Pandemieplan aufzustellen oder eine Rahmenbetriebsvereinbarung für den Pandemiefall mit dem Betriebsrat abzuschließen. In unserem 3. Merkblatt zum Thema Coronavirus finden Sie Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie, eine Anleitung und Erläuterung zur Erstellung eines Pandemieplanes, Informationen mit welchen Ausfallraten ihrer Mitarbeiter zu rechnen ist und welche innerbetrieblichen Vorkehrungen und Abläufe Sie treffen sollten. Mehr dazu lesen Sie hier…

Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieDie Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…

Internet-Pranger – jetzt hat es erste prominente Opfer erwischt – Sterneköchin und Wies’n-Wirt jetzt mit Hygiene-Verstößen im Internet angeprangert!!

internetpranger-hygieneampel-ergebnisse-von-lebensmittelkontrollen-stehen-onlineErste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!). Lesen Sie hier, welche ersten prominenten Opfer es erwischt hat, darunter eine Sterne-Köchin aus Thüringen und einen Wies’n-Wirt aus München…

 

Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung zur Kennzeichnung der primären Zutaten anderer Herkunft - Hygieneschulung

Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung zur Kennzeichnung der primären Zutaten anderer HerkunftEine neue Durchführungsverordnung soll ab 2020 dafür sorgen, dass primäre Zutaten, die eine andere Herkunft als das Lebensmittel haben, entsprechend gekennzeichnet werden. Was gilt es dabei zu beachten und wie wird mit den vielen Lebensmitteln umgegangen, die noch vor der neuen Verordnung auf den Markt gebracht wurden? Lesen Sie hier mehr zu...

Erste Bundesländer kündigen die sofortige Umsetzung des Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von Lebensmittelunternehmen an - Hygieneschulung

Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von LebensmittelunternehmenNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.