Online-Erstbelehrung

Hygieneschulung und IfSG-Belehrung: Was ist Pflicht – und für wen?

Hygieneschulung oder Infektionsschutzbelehrung? Viele Betriebe verwechseln beide oder denken, eines reicht. Dabei haben sie unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, unterschiedliche Inhalte und unterschiedliche Fristen. Wer nur einen Nachweis hat, erfüllt nur einen Teil der Anforderungen. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, wer was braucht und wie Betriebe beide Anforderungen effizient und nachweisbar erfüllen.

„Früher war jede Neueinstellung ein halber Arbeitstag" – Wie ein Hotel seine Hygieneschulungen digitalisiert hat

Wie organisiert ein Hotelbetrieb mit 45 Mitarbeitern aus acht Nationen Hygieneschulungen — rechtssicher, mehrsprachig und ohne Koordinationsaufwand? Betriebsleiterin Marie-Louise Hofmeister hat die Umstellung von Heftordner und Behördengang auf digitale Schulungen selbst durchgesetzt. Im Interview spricht sie über den konkreten Auslöser, den wirtschaftlichen Nutzen und warum regelmäßige Schulungen für sie längst kein Pflichtthema mehr sind — sondern Teil des Qualitätsversprechens ihres Betriebs. Zum vollständigen Erfahrungsbericht auf hygiene-plus.de →

Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 - Jetzt einfach online!

erstbelehrung-infektionsschutzgesetz-online-als-elearning-absolvierenIn vielen Berufen ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unverzichtbar. Ob Sie im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen tätig sind - die Kenntnis und Umsetzung der hygienischen Anforderungen ist entscheidend, um Ihre Mitarbeiter, Kunden und letztlich sich selbst vor Infektionen zu schützen.