Kennzeichnungspflicht

Urteil zur Kennzeichnung: Die Bezeichnung „Formfleisch-Vorderschinken“ wurde als irreführend beurteilt

„Dänischer Formfleisch-Vorderschinken, zerkleinert und gepökelt, ohne Speck und Schwarte, gekocht“ ist eine Bezeichnung, die zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab zur Begründung an, dass die Art des Erzeugnisses nicht klar zu erkennen sei.

Neue Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung ab 2014!

Hygiene und Kennzeichnungspflicht befindet sich im stetigen Wandel. Die neue Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) bringt viele neue Anforderungen an Gastronomen, Hoteliers und Lebensmittelunternehmen. Die Kennzeichnungspflicht ändert sich und die neue Richtlinien müssen teilweise bereits bis Dezember 2014 umgesetzt sein. Dr. Christian Kaiser von BAV informiert.

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