Informationen über Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Lebensmitteln in Speisen- und Getränkekarten
Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.
Neben der allgemeinen Information über das angebotene Lebensmittel in der Speisen- und Getränkekarte, kann die Kennzeichnung und Kenntlichmachung der Lebensmittel auch dazu dienen, den Verbrauchern, die auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich für ein ihnen verträgliches Lebensmittel zu entscheiden. Daher sind in den Speisen - und Getränkekarten folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:
• Verkehrsbezeichnung (einschl. Qualitätsmerkmale)
• Preise und ggf. die Mengenangabe (bei Getränken)
• Zusatzstoffe
• Allergene
• ggf. zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Verwendung von gentechnisch veränderten LM). Lesen Sie hier weiter, wie Sie eine korrekte Speise- und Getränkekarte erstellen…
Als ein Lebensmittelunternehmen ein Produkt mit der Bezeichnung "Oliven-Mix" auf den Markt brachte, wurde dies vom Verbraucherschutz beanstandet. Grund dafür war, dass der Verbraucher wegen des Namens getäuscht wird, da keine natürlich schwarzen Oliven im Produkt enthalten sind. Doch mit welchen Argumenten konnte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. dagegenhalten? Lesen Sie hier mehr zu...
Die Verordnung (VO) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) regelt bei vorverpackten Lebensmitteln verpflichtende Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung oder auf einem an der Packung befestigten Etikett. Lesen Sie hier, wie Sie richtig kennzeichnen...
Hygiene und Kennzeichnungspflicht befindet sich im stetigen Wandel. Die neue Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) bringt viele neue Anforderungen an Gastronomen, Hoteliers und Lebensmittelunternehmen. Die Kennzeichnungspflicht ändert sich und die neue Richtlinien müssen teilweise bereits bis Dezember 2014 umgesetzt sein. Dr. Christian Kaiser von BAV informiert.












