Dokumentationspflichten rund um die Kassenführung
Bereits seit dem 1. Januar 2015 gelten für Unternehmer verschärfte Dokumentationspflichten für eine ordnungsgemäße Kassenführung. Ungenauigkeiten oder Unkorrektheiten im Umgang mit Papierbelegen werden durch die Finanzverwaltung nicht mehr hingenommen. Grund hierfür ist die Einführung der neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Der technische Fortschritt ist auch in immer mehr Gaststätten und Hotels spürbar. So erleichtern elektronische Kassensysteme in vielen Bereichen das verantwortungsvolle Führen eines Unternehmens. Moderne Kassen erfassen nicht nur den Tagesumsatz, sie können auch mit geringem Aufwand Aussagen über die Struktur der erbrachten Leistungen erstellen. Von diesem technischen Fortschritt möchte auch die Finanzverwaltung profitieren. Mit den seit dem 1. Januar 2015 geltenden neuen Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) hat die Finanzverwaltung festgelegt, worauf sie bei einer Betriebsprüfung zugreifen will und wie dies erfolgen soll.












