Hotel- und Gastronomiebetrieb ausgezeichnet: Hygiene und Betriebsführung vorbildlich – da lacht der Hygiene-Smiley nicht nur im Schwarzwald
Vorbildliche Hygienekonzepte, funktionierende Eigenkontrollsysteme, tadellose Umsetzung der HACCP Anforderungen, bieten die mit dem Hygiene-Smiley zertifizierten Betriebe. Dazu gehört seit Juni 2016 auch das BEST WESTERN Hotel Hofgut Sternen. Dabei liegen die Anforderungen zur Zertifizierung durch das Hygiene-Netzwerk weit über den gesetzlichen Anforderungen. Nicht jeder Betrieb der sich mit einer solchen Auszeichnung schmücken möchte, erreicht dieses Ziel. Oftmals scheitert es bereits bei der Erstkontrolle, bei der oft schnell erkannt wird, dass Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander liegen. Gastronomen und Lebensmittelproduzenten, die jedoch das nötige Qualitätsbewusstsein haben und auch entsprechend umsetzen, erhalten nach der individuell benötigten Vorbereitungszeit und erfolgreich bestandenen Hygienekontrollen ihre Auszeichnung.
Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln wurde die aktuelle Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses des Landes Berlin vom 10.02.2016 jetzt mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 3. März 2016 mit einer Mehrheit von 78 ja zu 59 nein-Stimmen angenommen. Es ist davon auszugehen, dass der Hygiene-Smiley nunmehr wieder in einigen Ländern installiert wird...
Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema LMIV. Warum ist eine schriftliche Kennzeichnung sicherer? Welche Herausforderung stellt das Allergenmanagement dar? Ist eine Generalklausel im Sinne von "Kann Spuren von ... enthalten." ausreichend? Ihr Betrieb wird von einem Caterer beliefert. Was ist zu beachten? Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für das Frühstücksbuffet? Wie häufig müssen die Unterlagen zur Allergen-Kennzeichnung überarbeitet werden? ...
Das Verbraucherschutzministerium in NRW gibt bekannt: Die Vorgaben der LMIV bzw. der VorlLMIEV zur Allergenkennzeichnung sind grundsätzlich auch in Kindertagesstätten anzuwenden...
Ist es rechtlich zulässig, nach erfolgter Kennzeichnung der 14 Allergene den folgenden Zusatz anzubringen: "Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?
Wein kann Fisch oder andere Eiweißprodukte enthalten. Sie werden verwendet, um bei der Weinherstellung unerwünschte Trübstoffe zu entfernen. Fraglich ist nun, ob die eingesetzten tierischen Stoffe als Allergene im Sinne der LMIV gekennzeichnet werden müssen, da diese evtl. Allergien auslösen können. Antworten dazu gibt es hier...
METRO Cash & Carry Deutschland hat für seine Kunden ein umfangreiches Paket zur Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) aufgesetzt. Mit neuen Info-Materialien und persönlicher Beratung durch METRO-Mitarbeiter sowie externe Experten können sich Kunden des Großhandelsunternehmens über Inhaltsstoffe informieren, eigene Unterlagen entwickeln und pflegen sowie individuelle Fragen klären. Damit schafft die METRO Transparenz über ihr Sortiment und bietet einen exklusiven Service für Gastronomen und Großküchenbetreiber.




