Hygieneampel nun auch in Niedersachsen
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel auch für das Bundesland Niedersachsen eingeführt. Die Hygieneampel soll zunächst in den Städten Braunschweig und Hannover sowie im Landkreis Celle in allen Lebensmittelbetrieben und Gaststätten getestet werden. Somit ist Niedersachsen nun das zweite Bundesland mit der Umsetzung zur Hygieneampel, welche dort zukünftig die Ergebnisse der kommunalen Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Fleischereien, Bäckereien oder Kantinen transparent darstellen. Wichtig: Die kontrollierten Betriebe haben mit der neuen Hygieneampel jetzt erstmals auch die Möglichkeit, ihren Kunden die guten Ergebnisse über den offiziellen Aushang (Kontrollbarometer) mitzuteilen und somit Werbung in eigener Sache für ihre gute Betriebshygiene zu betreiben.
Hygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...
Internetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.




