Abschaffung der Hygieneampel – Landesregierung NRW macht Rückzieher
Die neue Landesregierung in NRW hinterfragt, ob man die von der alten Landesregierung beschlossene und im Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) am 22.03.2017 in Kraft getretene Transparentmachung von Kontrollergebnissen (Hygieneampel), wie vor der Wahl lauthals verkündet, wieder ganz abschaffen wird. Hier wird über ein Ersatzmodell und einer Fortführung in abgewandelter Form nachgedacht....
Metzgermeister Weber hat eine „grüne“ Hygieneampel, die er einrahmen und in seinem Geschäft aushängen will. Sein Wettbewerber, in direkter Nachbarschaft, wird bei einer Abschaffung der Hygieneampel / Kontrollbarometer vielleicht nie eine bekommen können, obwohl er genauso hygienisch arbeitet wie Metzger Weber. Fazit: Weber hat einen absoluten Wettbewerbsvorteil, welcher zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führt. Kann das wirklich so umgesetzt werden?
Hygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...












