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Merkblatt zum hygienischen Umgang mit Mehrweg-Kaffee-to-go-Bechern Lesen Sie hier, was Sie beim hygienischen Umgang mit kundeneigenen Mehrweg-Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung beachten müssen.
Ratgeber - Was ist bei Lebensmittelspenden an soziale Einrichtungen zu beachten? Soziale Einrichtungen wie die TAFELN oder die Initiativen der Sozialverbände nehmen Lebensmittelspenden gerne an. In diesem Leitfaden erhalten Sie Ratschläge, was bei der Lebensmittelspende an soziale Einrichtungen zu beachten ist.
BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION - zur Marktüberwachung von online verkauften Produkten Ziel dieser Bekanntmachung ist es, die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung des EU-Rechts zur Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Non-Food-Erzeugnissen (d. h. von Produkten, die keine Lebensmittel sind) zu unterstützen.
Allergeninformation Alle Lebensmittelunternehmerinnen / Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten, sind gemäß der Verordnung (EU) Nr.1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) verpflichtet, Informationen über Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, gemäß Anhang II der LMIV anzugeben („Allergeninformation“). Diese Information kann zum Beispiel durch Fußnoten in Hinweisschildern, Preisaushängen, Speise- und Getränkekarten, etc. erfolgen. Sollten Sie mit Fußnoten arbeiten, so empfehlen wir, für die Kennzeichnung der gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzstoffe Ziffern und für die Allergene Buchstaben zu verwenden, so dass hier eine klare Trennung erfolgt. Für die Angabe der Allergene mit Fußnoten, muss in Form einer sogenannten Legende klargestellt werden, für welche Allergene die einzelnen Buchstaben stehen. Hierzu finden Sie in der Anlage einen Vorschlag für die Kennzeichnung der Allergene in Form von Buchstaben als Fußnoten. Weitere Infos finden Sie übrigens auf http://www.allergenkennzeichnung.eu/
Leitsätze Speiseeis Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 32. Plenarsitzung am 16. September 2016 die Neufassung der Leitsätze für Speiseeis beschlossen. Diese wurden in der Neufassung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches vom 29. November 2016 veröffentlicht. Hierin werden u.a. neue Erläuterungen zu den Begriffen: Softeis, Fruchteis, Parfait und Sorbet, aber auch insbesondere zum Beispiel die Unterschiede der begrifflichen Bestimmungen von : Erdbeereis Erdbeerfruchteis Eis mit Erdbeere und Eis mit Erdbeergeschmack erläutert. Diese finden Sie hier: Link zur beigefügten PDF-Datei
Hygieneampel - Informationen zum Internetpranger Das zuständige Bundesministerium (BML) hat zum Thema Internetpranger und Hygiene-Ampel eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll. Hier erhalten Sie einige wichtige Infos dazu. Weitere Infos und Berichte finden Sie auch im Hygiene-Netzwerk Presseportal: http://www.hygiene-netzwerk.de/presseportal/hygieneampel
Wasserlösliche Etiketten Faxbestellung Faxbestellung für wasserlösliche Etiketten zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, Equipment und Transportboxen. Die Etiketten lösen sich innerhalb von wenigen Sekunden vollständig auf. Hier finden Sie eine Auswahl der möglichen Standardetiketten. Auf Wunsch können auch individuelle Beschriftungen erstellt werden. Kontaktieren Sie uns.
Angebote Angebote zur Saison. Von Wespenbekämpfun bis Bettwanzenmonitoring, Temperaturhkontrolle bis Hygiene-Smiley Zertifizierung. Top-Produkte unserer Partner.
Kennzeichnung von Zusatzstoffen: Chemische Namen klingen oft unverständlich, aber sie benennen nur die riesige Zahl bekannter Substanzen und bieten die Möglichkeit, sie zu klassifizieren. Vor allem über E-Nummern gibt es beim Verbraucher immer noch Unkenntnis. "E" stand ursprünglich für "Europa" und ist ein internationaler Code, der angibt, dass ein bestimmter Zusatzstoff die strengen Tests des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) bzw. der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen hat und im Rahmen der festgelegten Einsatzbindungen für sicher befunden wurde. E-Nummern werden also nur den Substanzen zugeteilt, deren Unbedenklichkeit erwiesen ist. Klassennamen von Zusatzstoffen Alle Zusatzstoffe sind auf den Etiketten aufgeführt mit einem Klassennamen, der den Anwendungsgrund nennt, gefolgt von ihrer chemischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer. Da die chemischen Namen manchmal sehr lang sind, werden die E-Nummern als eine Art Kurzschrift verwendet. Die Einteilung der Zusatzstoffe in Klassen erfolgt nach ihrer hauptsächlichen Funktion im verzehrfertigen Lebensmittel. Folgende Klassennamen, die jeweils bestimmte Wirkungen beschreiben, gibt es: Hier finden Sie detaillierte Infos zu allen Zusatzstoffen: http://www.bll.de/zusatzstoff-broschuere/klassifizierung.html
DIN-Normen Welche DIN-Normen gibt es im lebensmittelbereich? (hier finden Sie die komplette Liste): (Info der BGN)

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