Hygiene-Smiley in Berlin: Pankow gibt nicht auf

Hygiene-Smiley mit öffentlicher BekanntmachungDer Stadtbezirk Pankow ist bei der Lebensmittelhygiene immer Vorbild und sucht derzeit neue Schlupflöcher zum Thema Hygiene-Smiley, nachdem im Sommer die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen durch die Internetveröffentlichung mit dem Berliner Hygiene-Smiley gerichtlich verboten wurde

Mögliche rechtliche Basis sollen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bieten. So hofft man zumindest bei der Verwaltung in Pankow.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) mussten im Juni 2014 alle dazugehörigen Interneteinträge in Berlin, mit demThema Hygiene-Smiley gelöscht werden.  In der Pressemitteilung vom 28.05.2014 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss zur Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. März 2014 bekannt gegeben.
Dem Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ wurde untersagt, das Ergebnis seiner amtlichen Kontrollen im Bezirk Pankow (Land Berlin) zu veröffentlichen, so der der Beschluss.  
Auch der Beschwerdesenat hatte in den Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung von Hygieneverstößen in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen gesehen. (Beschluss vom 28. Mai 2014 - OVG 5 S 21.14).
Pankow will sich hier jedoch nicht so einfach geschlagen geben. Es wurde letztlich nur durch das Gericht verboten, etwas zu veröffentlichen, das einen Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern gestattet. Die Verantwortlichen in Pankow suchen nun  nach Möglichkeiten, die Verbraucher zu informieren, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen.
Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Novellierung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), welches auch eine Grundlage für ein Transparenz-Modell enthalten soll.
Der Bezirk Pankow bemüht sich weiterhin, auf Basis des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine Veröffentlichung wieder zu ermöglichen. Dies könnte ähnlich dem Pilotprojekt in NRW über eine dritte Stelle, beispielsweise Foodwatch oder die Verbraucherzahle erfolgen, die dann die jeweiligen Hygiene-Informationen ins Netz stellen.
Bereits seit einem Jahr gibt es in NRW ein Angebot für die Städte Duisburg und Bielefeld, bei welchem die Ergebnisse der Kontrollen anhand einer Hygieneampel dargestellt werden (von der dortigen Verbraucherzentrale NRW).
Diese Ampel geht von Grün („Anforderungen erfüllt“) bis Rot („Anforderungen unzureichend erfüllt“).
 Ein ständiger Kampf zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftsinteressen
Vorbild für Foodwatch ist bekanntermaßen der Hygiene-Smiley aus Dänemark, der in der Gastronomie veröffentlicht und facettenreich signalisiert, wie die letzten vier Lebensmittelkontrollen bewertet wurden. Weiterhin wird dort angegeben, was bei den letzten Kontrollen konkret beanstandet wurde.
Laut Aussagen von Foodwatch sind in Dänemark infolge dieser Transparenzoffensive die Zahl der Beanstandungen um die Hälfte zurückgegangen.

Weitere Infos zum Thema Hygiene-Smiley: www.Hygiene-Smiley.de

Quelle: www.hygiene-seminare.com

 

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