Internetpranger und Hygieneampel – Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ab April 2019 im Internet für jeden einsehbar - Hygieneschulung
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. Das heißt für die Gastronomie, alle zukünftigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen haben massive Auswirkungen – da der Kunde über Internet-Einträge sofort alle Mängel in ihrem Betrieb erkennen kann. Was bedeutet dies nun für Sie genau? Wie kann man sich evtl. darauf vorbereiten? Lesen Sie hier weiter …
Metzgermeister Weber hat eine „grüne“ Hygieneampel, die er einrahmen und in seinem Geschäft aushängen will. Sein Wettbewerber, in direkter Nachbarschaft, wird bei einer Abschaffung der Hygieneampel / Kontrollbarometer vielleicht nie eine bekommen können, obwohl er genauso hygienisch arbeitet wie Metzger Weber. Fazit: Weber hat einen absoluten Wettbewerbsvorteil, welcher zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führt. Kann das wirklich so umgesetzt werden?
Hygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.
Hygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...












