Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung
Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft. Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen
In einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...
Anstatt Schokolade oder Kuvertüre wird bei dem Herstellen von Feinen Backwaren oftmals kakaohaltige Fettglasur genutzt. Die Gründe dafür sind vielfältig, u.a. ist die Kakaobutter preisintensiver und muss aufwändig temperiert werden. Fettglasur ist preiswerter und muss vor der Verarbeitung nur erwärmt werden. Wird Fettglasur verwendet, ist dies jedoch deklarationspflichtig. Labor-Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung ergaben nun, dass im Jahr 2015 und 2016 fast jedes 4. Schoko-Teilchen keine Schokolade enthielt bzw. falsch gekennzeichnet war. Welche Lebensmittel enthalten in der Regel Schokolade und welche nicht. Lesen Sie hier die Einzelheiten zu Verbrauchertäuschung – Schoko-Croissant, Schokoladenkuchen, Schoko-Donut oft ohne Schokolade...
Das Nichtraucherschutzgesetz dient dazu, Nichtraucher vor Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Wie sieht es denn mit dem sogenannten E-Zigarettengebrauch aus?
Hygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...
Die Verantwortlichen in Bereich Lebensmittelhygiene in Pankow sind weiterhin Vorreiter in Sachen Hygiene-Smiley und Internetveröffentlichung. Die Idee: Die Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten die Information & Pflege übernehmen. Somit könnte weiterhin mit dem Hygiene-Smiley in Berlin bewertet werden. Hier weiterlesen...












