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Hygieneschulung und IfSG-Belehrung: Was ist Pflicht – und für wen?
Hygieneschulung und IfSG-Belehrung werden im Betriebsalltag oft gleichgesetzt. Das ist ein Fehler, der bei der nächsten Lebensmittelkontrolle sichtbar wird.
Beide Nachweise müssen separat vorliegen, denn sie basieren auf unterschiedlichen Gesetzen und decken unterschiedliche Inhalte ab.
Zwei Gesetze, zwei Anforderungen
Die Lebensmittelhygieneschulung basiert auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV §4). Sie behandelt den sicheren Umgang mit Lebensmitteln: Lagerung, Zubereitung, Temperaturführung, Vermeidung von Kreuzkontamination und HACCP-Grundsätze. In der Praxis hat sich eine jährliche Auffrischung als anerkannter Branchenstandard etabliert, der von Überwachungsbehörden regelmäßig erwartet wird.
Die IfSG-Belehrung basiert auf §43 des Infektionsschutzgesetzes. Ihr Fokus liegt nicht auf Lebensmitteln, sondern auf übertragbaren Infektionskrankheiten: Welche Erreger gibt es, wie werden sie übertragen, welche Tätigkeitsverbote gelten im Erkrankungsfall? Die einmalige Erstbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit absolviert werden. Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre fällig.
Wer braucht was?
Für Beschäftigte, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, sind in der Regel beide Schulungen relevant.
Das betrifft Gastronomie und Hotellerie, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmitteleinzelhandel, Catering, Kitas und Schulküchen sowie Pflegeeinrichtungen mit Verpflegungsbetrieb.
Mitarbeiter mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung können in bestimmten Fällen von der formalen Schulungspflicht nach LMHV §4 ausgenommen sein.
Die betriebliche Einweisung in die konkreten Hygienevorgaben des Betriebs bleibt jedoch Pflicht. Die IfSG-Folgebelehrung ist davon unabhängig für alle relevanten Beschäftigten vorzusehen.
Der Begriff „Hygieneschein" schafft Verwirrung
„Hygieneschein" ist kein gesetzlicher Begriff. Er steht umgangssprachlich je nach Kontext für die Lebensmittelhygieneschulung, die IfSG-Folgebelehrung oder beides zusammen.
Diese Begriffsunschärfe führt in der Praxis dazu, dass Betriebe glauben, sie seien vollständig abgesichert, obwohl nur einer der beiden Nachweise vorliegt. Spätestens bei der Betriebskontrolle wird die Lücke sichtbar.
Online erledigen, Zertifikat sofort verfügbar
Alle drei Schulungen sind online verfügbar: Lebensmittelhygieneschulung gemäß EU-VO 852/2004, §4-Schulung gemäß LMHV sowie IfSG-Erstbelehrung und Folgebelehrung nach §43 IfSG.
Die Erstbelehrung ist deutschlandweit gültig und in weniger als 10 Minuten abgeschlossen. Das Zertifikat liegt sofort nach Kursabschluss vor und ist bei Betriebskontrollen vorlegbar.
Wer beide Anforderungen in einem Schritt abdecken will, kann Lebensmittelhygieneschulung und IfSG-Folgebelehrung als Kombischulung buchen, vorausgesetzt alle vorgeschriebenen Inhalte sind vollständig enthalten und werden separat dokumentiert.













