Hygienebarometer

Hygienemanagement - was muss der Unternehmer beachten?

Hygieneampel und Hygienemanagement sind untrennbar mit einander verbundenHygienemanagement aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und wie Sie Ihren Betrieb im Zuge der Hygienampel-Anforderungen optimal vorbereiten, lesen Sie im nachfolgenden Bericht. Dort finden Sie auch die nötigen Infos, um Ihre bereits bestehende Hygieneampel bzw. das Kontrollbarometer anzufordern. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Hygiene-Netzwerk lässt Sie nicht im Regen stehen.

Hygieneampel – ab heute (22.03.2017) in Kraft

Hygieneampel in Kraft gesetzt - wir helfen Ihnen bei der VorbereitungDas Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG), das am Dienstag, den 21.03.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 12/2017, Gliederungsnummer 2125; S. 334) veröffentlicht wurde, tritt einen Tag nach Veröffentlichung, also heute, am 22.03.2017, in Kraft. Damit ist die Hygieneampel gültiges Gesetz!! Wie funktioniert das Kontrollsystem? Wie bereiten Sie Ihren Betrieb darauf vor? Hier finden Sie die Infos >>>

Bedeutet das neue Urteil des OVG Münster das Aus für die Hygieneampel?

Das Gesetz zur Hygieneampel und dem Hygienetransparenzgesetz ist auf dem WegNach dem aktuellen Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts werden zurzeit die Auswirkungen auf das geplante Gesetz (Veröffentlichung von Kontrollergebnissen etc.) umfangreich diskutiert. Hier erfahren Sie die daraus resultierenden Folgen für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern, denn es ist und bleibt weiterhin ernst!