Erfolgen zu wenig Lebensmittelkontrollen in Deutschland? - Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk
Durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wurde am 11.12.2019 berichtet, dass derzeit wohl etwa jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle in Deutschland aufgrund von Personalmangel in den Bundesländern, die für diese Kontrollen zuständig sind, ausfallen würde. Wie immer schieben sich die Verantwortlichen gegenseitig die Schuld zu. Lesen Sie hier die Fakten zur Organisation der Lebensmittelüberwachung und zur Situation der Lebensmittelkontrollen in Deutschland….

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...
Auf europäischer Ebene wurde nun endlich nach fast vier Jahren Beratungs- und Verhandlungszeit die Verordnung über amtliche Lebensmittel-Kontrollen veröffentlicht. Diese gilt ab 14.12.2019. In dieser neuen EU-Verordnung werden nun die amtlichen Lebensmittel-Kontrollen bei Betrieben durch die zuständigen Behörden sowie Importkontrollen bei der Einfuhr von Waren in die EU geregelt. Die EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625 löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Lesen Sie hier, wie Sie betroffen sind und was auf Sie zukommt.
Mehrere niedersächsische Verwaltungsgerichte haben erstinstanzliche Entscheidungen zur Gebührenpflicht für Regelkontrollen in Niedersachsen getroffen. Im Grundsatz der Urteile heißt es, dass die Heranziehung von Lebensmittelunternehmen zu den Kosten für Lebensmittelkontrollen rechtmäßig ist... Die bisherigen Gebührentarife hingegen seien unzulässig.
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel für das Bundesland Niedersachsen eingeführt - allerdings etwas anders als in NRW. Im Unterschied zu der Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen werden in Niedersachsen nicht 73 Maluspunkte vergeben sondern wie in allen bisherigen Modellen 80 Maluspunkte. Das bedeutet, in Niedersachsen ist die Hygieneschulung mit insgesamt 7 Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Hygienebewertung für Lebensmittelbetriebe. Lesen Sie hier weiter...












