Abschaffung der Hygieneampel – Landesregierung NRW macht Rückzieher
Die neue Landesregierung in NRW hinterfragt, ob man die von der alten Landesregierung beschlossene und im Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) am 22.03.2017 in Kraft getretene Transparentmachung von Kontrollergebnissen (Hygieneampel), wie vor der Wahl lauthals verkündet, wieder ganz abschaffen wird. Hier wird über ein Ersatzmodell und einer Fortführung in abgewandelter Form nachgedacht....
Seit dem 26.04.2017 wird durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Hygieneampel für das Bundesland Niedersachsen eingeführt - allerdings etwas anders als in NRW. Im Unterschied zu der Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen werden in Niedersachsen nicht 73 Maluspunkte vergeben sondern wie in allen bisherigen Modellen 80 Maluspunkte. Das bedeutet, in Niedersachsen ist die Hygieneschulung mit insgesamt 7 Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Hygienebewertung für Lebensmittelbetriebe. Lesen Sie hier weiter...
Hygieneampel – seit dem 22.03.2017 ist das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) in Kraft und setzt neue Maßstäbe für jeden Gewerbetreibenden. Jetzt ist sofortiges Handeln angesagt, damit Ihre Ampel nicht rot sieht. Wie Sie sich auf die kommenden Kontrollen vorbereiten und Ihren Lebensmittelbetrieb auf sichere Beine stellen, lesen Sie hier...
Mit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft - so ist die Denkweise und Motivation hinter diesem Gesetz. Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes lesen Sie hier...
Internetpranger für die Gastronomie, ein rotes Tuch für jeden Gastronomen und vor allem auch für die Verbände. Das Bundesland NRW hat den Gesetzentwurf zum "KTG" im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Dieser soll zum 01.01.2017 in Kraft treten und betrifft dann 150.000 Betrieb in NRW. Das zuständige Bundesministerium (BML) hat hierzu eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt, auf deren Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Überwachungs-Behörden erfolgen soll.












