Coronavirus - Merkblatt Nr. 3 -Wie erstelle ich einen betrieblichen Pandemieplan?

Coronavirus MerkblattWichtige Informationen für Unternehmer im Bereich Catering, Hotellerie / Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittel-Wirtschaft zu 2019-nCoV (Corona-Virus) und den aktuellen Entwicklungen
(Stand: 04.03.2020)

Coronavirus - Wie können sich Arbeitgeber generell auf den Fall vorbereiten, dass sich die Auswirkungen aufgrund des Coronavirus verschlimmern?
Für größere Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen so genannten Pandemieplan >>> aufzustellen oder eine Rahmenbetriebsvereinbarung für den Pandemiefall mit dem Betriebsrat abzuschließen. Einzelheiten zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie >>> finden Sie hier.

Coronavirus – Was versteht man unter einer Pandemie?
Allgemein versteht man unter einer Pandemie die weltweite Ausbreitung einer Krankheit. Im engeren Sinne handelt es sich dabei um eine Infektionskrankheit (zum Beispiel die Influenzapandemie), die von einem neuen Influenzavirus verursacht wird, gegen das in der Bevölkerung keine Immunität besteht und gegen das es zu Beginn der Pandemie noch keinen spezifischen Impfstoff gibt.
Coronavirus - Ursachen einer Pandemie
Auslöser einer Pandemie sind Viren, die in der Lage sind, ihre Struktur ständig zu verändern. Weil diese neuen Erreger noch gar nicht oder noch nicht sehr lange in der menschlichen Bevölkerung vorgekommen sind, ist das Immunsystem nicht darauf vorbereitet und daher auch nicht dagegen geschützt.
Coronavirus - Empfehlungen für Beschäftigte mit direktem Kontakt zum Coronavirus
Viren gelten im arbeitsschutzfachlichen Sinn als biologische Arbeitsstoffe. Damit unterliegen Tätigkeiten mit dem Virus, egal ob gezielt oder nicht gezielt, der Biostoffverordnung.
Berufsbedingt können Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, bei Transporten von infizierten Personen oder auch in Laboratorien mit dem Virus in Kontakt kommen. Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist der berufsbedingte Umgang mit solchen Viren durch die BioStoffV geregelt. Die TRBA 250 und die TRBA 100 regeln Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beurteilen den neuartigen Coronavirus als Risikogruppe 3 – weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Empfehlungen für spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch das Coronavirus
Coronavirus – mit welchen Ausfallraten ihrer Mitarbeiter müssen Sie rechnen?

Die genauen Auswirkungen einer Pandemie (also Verlauf und Schwere) lassen sich nicht vorhersagen.
Das Krankheitsbild wird von den krankmachenden Eigenschaften der jeweiligen Viren bedingt. Zusätzlich beeinflussen aber auch das Alter, Grunderkrankungen und der Immunstatus der Betroffenen die krankmachenden Eigenschaften.
Bei einer Pandemie müssen sich die Unternehmen auf Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter einstellen. Bei einer angenommenen Erkrankungsrate von 30 % der Beschäftigten muss sich das Unternehmen darauf einstellen, dass zeitweise zwischen 30 und 50 % der Beschäftigten ausfallen. Neben den tatsächlich erkrankten Mitarbeitern werden auch Mitarbeiter zu Hause bleiben, deren Familienangehörige erkrankt sind und aus diesem Grunde versorgt werden müssen.
Weiterhin kann es vorkommen, dass Mitarbeiter Gefühle der Unsicherheit und der Angst vor der Krankheit mit ungewissem Ausgang haben. Diese Mitarbeiter werden dann aus Angst vor einer Infektion nicht zur Arbeit kommen oder wegen Ausfällen von Bussen und Bahnen nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen.

Coronavirus - Wirtschaftliche Auswirkungen einer Pandemie
Bei einem Ausfall von bis zu 50 % der Mitarbeiter muss davon ausgegangen werden, dass viele betriebliche Prozesse nicht mehr aufrechterhalten werden können. Aufgrund von Personalausfällen oder wegen ausgefallener Lieferketten bzw. fehlenden Zulieferteile müssten Produktionsbetriebe evtl. über einen längeren Zeitraum geschlossen werden. Die Nachfrage nach vielen Produkten und Dienstleistungen würde aufgrund der Erkrankungen nachlassen. Außerdem können aufgrund von Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen finanzielle Schäden entstehen.

Coronavirus - Gesamtgesellschaftliche Auswirkungen einer Pandemie
Da eine Pandemie weltweit auftritt, werden die Auswirkungen auch in vielen Ländern der Erde spürbar sein. Dadurch wird der Welthandel beeinträchtigt. Reisen und Tourismus können zum Erliegen kommen, das Gastgewerbe und die Unterhaltungs-Industrie erleiden wirtschaftliche Einbrüche.
Die Weltwirtschaft erfährt insgesamt eine Dämpfung, die von der Schwere der Pandemie abhängt. Es gibt nur wenige Branchen, die wirtschaftlich von einer Pandemie profitieren werden. Dazu zählen z. B. das Gesundheitswesen und die pharmazeutische Industrie.

Coronavirus – was ist das Ziel eines Pandemieplans?
Pandemieplanung heißt immer auch die Vorbereitung auf ein Ereignis, über das nur ungenaue Annahmen bezüglich Eintritt und Umfang vorliegen. Ziel eines betrieblichen Pandemieplans ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten und in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen auf ein Unternehmen.
Je nach Unternehmensart und -größe ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Vorfeld bzw. für den Pandemiefall notwendig sind. Diesen Prozess bezeichnet man als betriebliche Pandemieplanung.

Pandemieplan: Betriebliche Auswirkungen ermitteln
Zunächst sollte festgestellt werden, wie sich eine Pandemie auf das Unternehmen auswirken könnte. Dazu müssen die Prozesse identifiziert und die Folgen ihres Ausfalls abgeschätzt werden. In die Überlegungen ist einzubeziehen, ob es öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs gibt (z. B. Energieversorgung, Gesundheitswesen).

Betriebswirtschaftlich kann es entscheidend sein, welche vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen bestehen und welche Folgen eine Vertragsverletzung hätte.
Auch die Auswirkungen eines teilweisen oder vollständigen Betriebsausfalls auf das Umfeld muss berücksichtigt werden. Schließlich steht am Ende der Betrachtung die Frage im Raum, ob das Unternehmen nach einer Pandemie noch existenzfähig ist?
Weiterhin muss geprüft werden, ob es innerbetriebliche Abläufe gibt, die ständig überwacht werden müssen und die nicht unterbrochen werden dürfen.
Weiterhin ist zu prüfen, welche Tätigkeiten vorübergehend eingestellt oder aber im Home-Office von zu Hause aus erledigt werden können.
Nachdem die betrieblichen Abläufe und Prozesse auf ihre Bedeutung überprüft wurden, müssen die daraus resultierenden Unternehmensziele festgelegt und umgesetzt werden.

Pandemieplan: Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Ganz wichtig ist, zu Beginn der Pandemieplanung die Entscheidung zu treffen, wer die Planungsprozesse leiten bzw. durchführen soll. Je nach Betriebsgröße kann der Unternehmer diese Überlegungen selbst anstellen, einen geeigneten Mitarbeiter damit betrauen oder ein Pandemie-Planungsteam bilden. Ein solches Team umfasst die leitenden Funktionen der wichtigen Geschäftsbereiche des Betriebs (z. B. Personalabteilung, IT/Kommunikation, Gesundheit/Sicherheit, Produktion, Einkauf/Verkauf, Lagerhaltung).
Wichtig ist auch zu bedenken, dass aufgrund von evtl. Personalausfällen die Festlegung von Vertretungsregelungen eine hohe Priorität. Hierbei sind Überlegungen notwendig, ob bestimmte Aufgaben besondere Qualifikationen erfordern (z.B. Führerschein, Befähigungsnachweis usw.) oder ob Aufgaben auch in Heimarbeit erledigt werden können.
Hilfestellung für die betriebliche Vorbereitung bietet dem Unternehmer bzw. dem Planungsteam insbesondere die Kurzinformation Betriebliche Pandemieplanung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. >>>

Pandemieplan: Information und Kommunikation sicherstellen
Es ist wichtig, schon vor Ausbruch der Pandemie Regeln der Information und Kommunikation festzulegen, z. B. zur Information von Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit. Diese Informationen müssen zentral gesteuert werden.
Der Betrieb legt im Rahmen seiner Planungen fest, wie die interne Kommunikation erfolgt, z. B. über Intranet, Telefon, Aushang, etc.

Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden halten.

Ihr Hygiene-Netzwerk-Team
www.hygiene-netzwerk.de

Quellen:
https://www.dehoga-bundesverband.de/DEHOGA-IHA_Merkblatt_Coronavirus.pdf
https://www.agv-bs.de/Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/coronavirus-pandemi...

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