Lebensmittel

Urteil zur Kennzeichnung: Die Bezeichnung „Formfleisch-Vorderschinken“ wurde als irreführend beurteilt

„Dänischer Formfleisch-Vorderschinken, zerkleinert und gepökelt, ohne Speck und Schwarte, gekocht“ ist eine Bezeichnung, die zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab zur Begründung an, dass die Art des Erzeugnisses nicht klar zu erkennen sei.

Profis der Branche - Interview mit Anja Linder

Profi der Branche - Anja Linder im GesprächHygiene ist für mich…. die wichtigste Basis in einem Lebensmittelverarbeitenden Betrieb. Es ist wie eine Lebensversicherung, die mir hilft, meinen Verantwortungsbereich organisatorisch und umsetzungsmäßig zu steuern.

VGH Mannheim: Räucherlachs - aufgetaut oder frisch?

Lebensmittel in Fertigpackungen, die im Zuge ihrer Herstellung zwischenzeitlich tiefgefroren waren, müssen in Verbindung mit ihrer Verkehrsbezeichnung den Hinweis „aufgetaut“
tragen. Dieser Hinweis darf nur dann entfallen, wenn der Verbraucher durch sein Fehlen nicht getäuscht wird; beispielsweise, wenn eine allgemeine Verkehrsauffassung darüber besteht, dass ein Erzeugnis während seiner Herstellung tiefgefroren wird. Eine solche Verkehrsauffassung gibt es indes für geschnittenen Räucherlachs nicht..

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