Urteil zur Kennzeichnung: Die Bezeichnung „Formfleisch-Vorderschinken“ wurde als irreführend beurteilt
„Dänischer Formfleisch-Vorderschinken, zerkleinert und gepökelt, ohne Speck und Schwarte, gekocht“ ist eine Bezeichnung, die zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab zur Begründung an, dass die Art des Erzeugnisses nicht klar zu erkennen sei.
Hygiene ist für mich…. die wichtigste Basis in einem Lebensmittelverarbeitenden Betrieb. Es ist wie eine Lebensversicherung, die mir hilft, meinen Verantwortungsbereich organisatorisch und umsetzungsmäßig zu steuern.












