Erste Bundesländer kündigen die sofortige Umsetzung des Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von Lebensmittelunternehmen an - Hygieneschulung

Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von LebensmittelunternehmenNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten >>> zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.

So haben 7 Bundesländer aktuell wieder Hygiene-Verstöße eingestellt, 4 Bundesländer haben dies angekündigt, die restlichen einige Bundesländer die alsbaldige Umsetzung der Veröffentlichung nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf ihrer Webseite an:

 Wiederaufnahme der Veröffentlichungen - Internetpranger
Ankündigung des Landes Niedersachsen zur alsbaldigen Veröffentlichung von Verstößen.

Auf Webseiten wie www.lebensmitteltransparenz.nrw.de werden die ersten Verstöße in Kürze zu sehen sein:
Wiederaufnahme der Veröffentlichungen - Internetpranger

Fazit:
Mit Inkraftreten der Änderungen im April 2019 werden wieder alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet veröffentlicht. Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben.
Bereiten Sie sich deshalb schon heute darauf vor und lassen Sie sich von uns beraten oder einen Hygienecheck in ihrem Betrieb durchführen, um den Ist / Soll-Zustand zu analysieren.

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