Hygieneurteil: Brötchen anfassen ist kein Hygiene-Fiasko
In Backshops greifen Kunden selbst zum Brot – und legen es auch gerne mal zurück. Trotzdem müssen die Betreiber ihre Hygienestandards nicht verschärfen, hat nun ein Gericht in München geurteilt.
Im Streit um Hygiene-Standards haben zwei Backshops in München einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück, wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten. Diese sollten verhindern, dass Kunden Brezn oder Semmeln erst anfassen und dann wieder zurücklegen.
Dietrich Lampe, Geschäftsführer der Firma Caterers friend im Interview.
Hygiene ist für mich alltägliche Selbstverständlichkeit - unverzichtbar beim Hantieren mit Lebensmitteln.
Antimikrobieller Schutz, sprich Desinfektion, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Besonders problematisch ist die Konfrontation mit Keimen in der Lebensmittelindustrie sowie Großküchen, Restaurants und viele anderen öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus ist Keimfreiheit und damit einhergehend Betriebshygiene generell ein Thema im Bereich der Lebensmittelproduktion und Gastronomie.
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