Gewerbeerlaubnis wegen schwerwiegender lebensmittelhygienischer Verstöße entzogen
Koblenz (mm)
Die festgestellte Unzuverlässigkeit eines Nudelherstellers, infolge andauernder unhaltbarer Zustände in der Betriebs- und Produktionshygiene und die daraus resultierende
Schließung sowie Gewerbeuntersagung war rechtmäßig. Dies geht aus einem letztinstanzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz hervor.
(Az.: 6 B 10960/07.OVG)
Dietrich Lampe, Geschäftsführer der Firma Caterers friend im Interview.
Hygiene ist für mich alltägliche Selbstverständlichkeit - unverzichtbar beim Hantieren mit Lebensmitteln.
Antimikrobieller Schutz, sprich Desinfektion, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Besonders problematisch ist die Konfrontation mit Keimen in der Lebensmittelindustrie sowie Großküchen, Restaurants und viele anderen öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus ist Keimfreiheit und damit einhergehend Betriebshygiene generell ein Thema im Bereich der Lebensmittelproduktion und Gastronomie.
Preisentwicklung bei Schädlingsbekämpfungsmitteln












